Gladbeck. Besucher und Beschäftigte müssen ab Montag in Gebäuden der Stadt eine FFP2- oder OP-Maske tragen. Das hat der Krisenstab beschlossen.

Besucher und Beschäftigte im Rathaus und in allen anderen städtischen Gebäuen müssen ab kommenden Montag, 1. Februar, in den Gebäuden eine medizinische Maske tragen. Vor dem Hintergrund der neuen Corona-Beschlüsse hat der städtische Krisenstab am Freitag entschieden, auch hier die Maskenpflicht zu erweitern.

Alltagsmasken sind im Rathaus Gladbeck nicht mehr erlaubt

Wer sich in Verwaltungsgebäuden wie dem Rathaus oder den Außenstellen an der Wilhelmstraße oder im Fritz-Lange-Haus aufhält, muss Mund und Nase dann mit einer medizinischen Maske, also einer OP-Maske, einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske, bedecken. Alltagsmasken sind nicht mehr zugelassen.

+++ Nichts verpassen, was in Gladbeck passiert: Hier für den täglichen Gladbeck-Newsletter anmelden. +++

Besucher, die keine solche Maske zur Hand haben, erhalten im Eingangsbereich der Gebäude zur Wahrnehmung ihres Termins kostenlos eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, so die Stadtverwaltung. Zudem bleibt das Bürgeramt am Samstag, 6. Februar, geschlossen. Grund sei der weiterhin noch zu hohe Inzidenzwert. Außerdem gehe es darum, Kontakte auch weiterhin zu reduzieren.