Gladbeck. Bei der Weiterbildung von Beschäftigten sind ab Januar Sammelanträge möglich. Arbeitgeber sollen von der Vereinfachung profitieren.
Arbeitgeber im Kreis Recklinghausen können ab dem kommenden Jahr leichter Anträge für die Weiterbildung mehrerer Beschäftigter stellen. Denn ab dem 1. Januar 2021 sind Sammelanträge möglich. Die Förderleistungen werden dann als Gesamtleistung bewilligt. Darauf weist die Arbeitsagentur hin.
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Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu 15 Prozent erhöht werden. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet. Damit sollen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewältigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse gestärkt werden.
Arbeitgeber könnten mit den Angeboten Fachkräfte an sich binden
Das Angebot zur Weiterbildung kann auch dazu beitragen, Fachkräfte an den eigenen Betrieb zu binden oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren, wirbt die Arbeitsagentur.
Für Betriebe, die bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Weiterbildung Unterstützung benötigen, bietet der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Recklinghausen Beratung und Unterstützung an: Telefonisch unter
0800/45555 20 oder per E-Mail an: recklinghausen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de.
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