Gladbeck. Planungsausschuss stimmt Konzeptplan für die Flächen am A-52-Tunnel zu. Politik segnet auch ein spezielles Vorkaufsrecht der Stadt Gladbeck ab.

Die Stadt rückt die städtebauliche Entwicklung der Flächen beidseits der heutigen B 224 und künftigen A 52 in Gladbeck in den Fokus der Stadtplanung: Gemeinsam mit der Politik unternimmt die Bauverwaltung erste Schritte, ein Konzept und erste Regelungen für einen „Zukunftsraum A 52“ zu schaffen. Dazu gehört eine Satzung, die der Stadt besondere Vorkaufsrechte bei Grundstücksverkäufen einräumt, und die Einstufung der Flächen als Sanierungsgebiete, die der Stadt Sonderrechte bei der Beseitigung von städtebaulichen Missständen zugestehen würde.

Beides helfe der Stadt, so Baurat Dr. Volker Kreuzer, „Dynamik in das Thema reinzubringen“ und Rahmenbedingungen zu schaffen, um die oft ungeordneten, städtebaulich mit Defiziten behafteten Flächen entlang der heutigen B 224 attraktiv neu zu gestalten. Kreuzer: „Das ist eine einmalige Chance, die sich durch den Bau des A-52-Tunnels ergibt.“ Der Zukunftsraum A 52 habe eine entscheidende Bedeutung im Prozess der Stadtentwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten.

Ausschuss stimmt Satzung für ein Vorkaufsrecht der Stadt zu

Auf der städtischen Fläche an der Uhlandstraße entsteht zur Zeit eine „temporäre“ Kita – bis zu einer endgültigen Gesamtlösung für die Flächen an der heutigen B 224
Auf der städtischen Fläche an der Uhlandstraße entsteht zur Zeit eine „temporäre“ Kita – bis zu einer endgültigen Gesamtlösung für die Flächen an der heutigen B 224 © FUNKE Foto Services | Lutz von Staegmann

Während der neue Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität, der erstmals unter Leitung des Grünen-Ratsherrn Peter Kleimann tagte, dem Konzeptplan „Zukunftsraum A 52 “ und der Einrichtung des besonderen Vorkaufsrechts für die Stadt zustimmte, vertagte er auf Antrag der CDU einstimmig die Entscheidung über die Einrichtung eines Sanierungebietes auf die nächste Sitzung im Februar. CDU-Ratsherr Michael Dahmen argumentierte, das Thema sei zu komplex, als dass man darüber „im Vorübergehen“ entscheiden könne. Es gebe noch Beratungsbedarf. Zuletzt habe dafür Zeit gefehlt – auch angesichts vieler politischer Beratungen in den vergangenen Wochen.

Grundsätzlich waren die Fraktionen in der Mehrheit davon überzeugt, dass es richtig ist, die Gebiete entlang der B 224 nach dem Bau von A 52 und dem dazu gehörigen Tunnel voran zu bringen. SPD-Fraktionschef Wolfgang Wedekind : „Das Ausmaß der Stadtgestaltung an dieser Stelle ist enorm und wird über Jahrzehnte strahlen.“ Die Maßnahmen, die nun entschieden würden, seien die Grundvoraussetzung dafür. Baurat Kreuzer sagte, der Korridor zu Butendorf habe durch den Tunnelbau künftig ein „enormes Potenzial“ und werde sich massiv verändern. Die Stadt wolle, so Kreuzer, die Prozesse aktiv gestalten.

Die Entscheidung über ein Sanierungsgebiet fällt im Februar

Mit dem Vorkaufsrecht sichere sie sich im Falle von Grund- und Gebäudeverkäufen ein Zugriffsrecht, um so im Rahmen eines kommunalen Baulandmanagements „Flächen für die Entwicklung sicherzustellen“ . Kreuzer: „Auch soll dadurch der Grundstücksspekulation entgegengewirkt werden.“ Es werde keinen „zwangsläufigen Grundstückskauf geben, vielmehr werde es immer eine Einzelfallentscheidung sein, versicherte er.

Das von der Verwaltung angestrebte Sanierungsgebiet würde der Verwaltung Sonderrechte einräumen zur Beseitigung städtebaulicher Defizite. So könnten Maßnahmen gebündelt werden, um ein ganzes Quartier oder einen Ortsteil „neu aufzustellen“ und zielgerichtet Fördergelder zu akquirieren. Damit könnten aber Einzelvorhaben, die nicht dem Sanierungsziel dienen, aufgehalten oder verhindert werden. Zunächst, so Kreuzer, gehe es aber nur um vorbereitende Untersuchungen, ob ein Sanierungsgebiet eingerichtet werden soll, noch nicht um die förmliche Festsetzung. Aber auch darüber wird der Planungsausschuss erst im neuen Jahr entscheiden.

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Sanierungsfläche mit Problemhochhaus Steinstraße

Bei den Entwicklungsflächen links und rechts des künftigen A-52-Tunnels handelt es sich um folgende Gebiete: Das Areal gegenüber von Freibad/Stadion, das ungenutzte Eckgrundstück Schützen-/Harsewinkelstraße, die beiden alten Moltke-Halden an der Steinstraße (samt Festplatz), die Fläche zwischen Uhlandstraße und B 224 (Horster- bis Goethestraße) sowie das nördlich angrenzende Areal (Autohaus Schmitz/Wibbeltstraße), der Block nördlich B 224 zwischen Horster- und Grabenstraße sowie das Gelände nördlich der Ringeldorfer Straße bis zur Bahnbrücke.

Die Flächen gehören auch zu dem möglichen Sanierungsgebiet, abgesehen vom Glückauf-Center und dem Gelände gegenüber Freibad/Stadion. Hinzu käme, falls die Politik im Februar zustimmt, das Wohngebiet Stallhermstraße (mit Bertha-von-Suttner-Weg) sowie der Komplex des Problemhochhauses Steinstraße 72.