Gladbeck. Im Rat Gladbeck wird mit wechselnder Mehrheit gearbeitet werden müssen. SPD sieht keine Kooperation mit CDU. Hintergrund: Ein Streit um die AfD.
Die Arbeit im Stadtrat Gladbeck wird künftig schwieriger werden. Nach dem Aus von Rot-Grün wollten SPD und CDU zumindest eine punktuelle Zusammenarbeit, je nach Themen, anstreben. Eine Kooperation ist für die SPD nun aber nicht mehr vorstellbar. Hintergrund ist ein Streit um die AfD.
Kommenden Donnerstag trifft zum ersten Mal der frisch gewählte Stadtrat zusammen. Auch die Machtverhältnisse werden dann neu bestimmt – es werden neue Ausschussvorsitzende gewählt. Einer gemeinsamen Vorschlagsliste, die die AfD ausschließen soll, hat die CDU nicht zugestimmt. Die SPD hat daraufhin die Kooperationsgespräche mit der Partei beendet.
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„Da sich die CDU nicht auf dieser Weise von der AfD distanzieren möchte, haben wir die Gespräche beendet“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Wedekind. Er sieht das Aus der Kooperationsgespräche auch als ein Zeichen dafür, dass es mit der zunehmenden Zersplitterung künftig immer schwieriger werden wird, verlässliche Mehrheiten zu finden. Für die Arbeit des Stadtrates bedeutet das Aus der punktuellen Kooperation zwischen SPD und CDU, dass es zu wechselnden Mehrheiten kommen muss.
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CDU: Undemokratische Tendenzen sollten gleich behandelt werden
Die CDU hatte abgelehnt, einer gemeinsamen Vorschlagsliste der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP, Linke und auch der neu gegründeten ABD (ABI, BiG und DKP) zuzustimmen Diese Liste sollte verhindern, dass die AfD einen Ausschussvorsitz bekommen wird. „Die DKP wird verfassungsrechtlich beobachtet, und ABI gilt als verlängerter Arm von Erdogan. Wenn man sagt, man macht nicht mit der AfD gemeinsame Sache, muss man auch die Kommunisten da raus halten“, begründet Fraktionsvorsitzender Peter Rademacher die Entscheidung der CDU, keine gemeinsame Vorschlagsliste mit der neuen Ratsfraktion ABD zu machen. Undemokratische Bestrebungen und Tendenzen sollten nach Ansicht der Christdemokraten gleich behandelt werden, unabhängig von welcher politischen Richtung sie kämen, so die CDU.
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Normalerweise stünden der SPD vier, der CDU drei und den Grünen sowie der AfD jeweils ein Ausschussvorsitz der insgesamt neun zu. Diese Verteilung richtet sich nach der jeweiligen Sitzanzahl der Fraktionen im Rat. Voraussetzung: Jede Fraktion würde eine eigene Liste einbringen. Um zu verhindern, dass die AfD Zugriff auf einen Ausschuss hat, wollen sich die anderen Fraktionen nun möglicherweise zusammenschließen. „Die endgültige Entscheidung dazu ist aber noch gar nicht gefallen“, so Wedekind. „Listenverbindungen sind zugelassen, auch wenn sie zu Lasten einer Fraktion gehen. Das lässt der Gesetzgeber ausdrücklich zu“, sagt Michael Berger, Leiter Geschäftsstelle Rat und Bürger.
AfD würde voraussichtlich den Vorsitz des Wahlprüfungsausschuss bekommen
Weil da aber die CDU nun nicht mehr mitspielt, wird die AfD weiterhin einen Zugriff bekommen, allerdings einen späteren. Ursprünglich hätte die AfD den siebten Zugriff gehabt – und somit die Chance auf einen bedeutsameren Fachausschussvorsitz. „Nach diesem Stand hätte die AfD den neunten Zugriff, nämlich den auf den Wahlprüfungsausschuss. Er tagt nur einmal im Jahr und ist damit relativ unattraktiv“, so Michael Berger.
Mit der von SPD, Grünen, FDP, Linke und ABD gemeinsam denkbaren Vorschlagsliste werden diese Parteien sechs Zugriffe bekommen; wie sie vergeben werden, machen die einzelnen Fraktionen untereinander aus. Die CDU verliert einen Zugriff und kommt auf dann noch zwei Ausschussvorsitze.
Für AfD-Fraktionsvorsitzenden Marco Gräber spielt es keine große Rolle, welchen Ausschussvorsitz die Partei bekommt. „Wir hätten zwar lieber den Kulturausschuss als den Wahlprüfungsausschuss, aber wir freuen uns, dass wir überhaupt einen Vorsitz bekommen, denn sie sind ja nicht unwichtig.“