Gladbeck. Ein Fünftklässler hat sich mit dem Coronavirus infiziert. Nur ein Teil der Klasse wurde zunächst in Quarantäne geschickt. Das ist der Grund.
Ein aktueller Corona-Fall an der Erich-Kästner-Realschule sorgt jetzt für Irritationen. Eltern der betroffenen fünften Klasse kritisieren das Vorgehen des Kreisgesundheitsamtes Recklinghausen. „Denn nur die nächsten Sitznachbarn des betroffenen Kindes wurden nach Bekanntwerden der Infektion am Montag laut den Vorgaben des Gesundheitsamtes von ihren Eltern nach Hause geholt, um zunächst in Quarantäne zu gehen. Für die restlichen Kinder lief der Unterricht einfach weiter“, berichtet Attila Tonyali. Dieses Vorgehen habe viele Eltern sehr erschreckt und besorgt, so der gewählte Elternvertreter.
Zu dem Fall sei zunächst auch keine offizielle Information von Schule oder Behörde erfolgt, „sondern wir haben von unseren Kindern davon erfahren“. Die betroffene Eingangsklasse der EKR wird von Kindern aus Gladbeck (23), Gelsenkirchen (fünf) und Essen (eins) besucht, wobei jeweils das Gesundheitsamt des Wohnortes zuständig ist. Nachfragen besorgter Gelsenkirchener Eltern hätten am Montagnachmittag ergeben, dass dem Gesundheitsamt in der Nachbarstadt noch keinerlei Informationen vorlagen. Das Amt habe dann nach einer Anfrage in Recklinghausen entschieden und am Dienstagmorgen telefonisch informiert, „dass für alle Gelsenkirchener Schüler der betroffenen Klasse zunächst auch eine Quarantäne gilt“, so Tonyali. Gleiches gilt für das Kind aus Essen. „Das Vorgehen des Kreisgesundheitsamtes konnten die Nachbarbehörden nicht nachvollziehen“, sagt Tonyali.
Viele besorgte Eltern meldeten sich in der Schule
Viele besorgte Eltern hätten sich in der Schule gemeldet, bestätigt EKR-Schulleiter Ulrich Elsen auf Anfrage der WAZ. „Ein Problem ist wohl, dass verschiedene Gesundheitsämter zuständig sind, die unterschiedliche Vorgaben haben.“ Er habe sich daraufhin mit dem Gesundheitsamt Recklinghausen in Verbindung gesetzt „und darum gebeten, einheitlich zu verfahren. Worauf jetzt alle Kinder der Klasse in Quarantäne geschickt worden sind, ebenso sieben Lehrer.“ Nun warte man das Ergebnis der Abstrichaktion ab, „die für die gesamte Klasse und die Lehrer durch das DRK unter Koordination des Gesundheitsamtes Recklinghausen am Dienstagnachmittag erfolgt ist“.
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Auch darüber seien die Eltern im Vorfeld nicht informiert worden, kritisiert Attila Tonyali. Was viele entsetzte, sei die Tatsache, „dass es offenbar keine einheitlichen Regeln und funktionierende schnelle professionelle Absprache unter den Städte und Gesundheitsämtern gibt, obwohl die Corona-Epidemie die Behörden doch bereits seit März beschäftigt“.
Für weiterführende Schulen gilt ein Standardverfahren bei Coronainfektionen
Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Recklinghausen gelten für Corona-Fälle an Grundschulen und weiterführenden Schulen unterschiedliche Verfahren. Grund: An weiterführenden Schulen müssen auch während des Unterrichts Schutzmasken getragen werden, in Grundschulen hingegen nicht. Als Standardverfahren wird bei einem Corona-Fall an einer weiterführenden Schule im Kreisgebiet die gesamte betroffene Klasse inklusive Lehrer einmal getestet. Dann gelten für die Kinder der Klasse aber verschiedene Risikostufen.
Testergebnis für Kita-Breukerstraße negativ
Die Verfahrensweisen des Kreis-Gesundheitsamtes, bei Bekanntwerden einer infizierten Person in einer Schule oder einem Kindergarten, sind auch auf der Homepage des Kreises aufgelistet. Sie können über den Themenbereich „Gesundheit und Ernährung“, dann über den Unterordner „Infektionsschutz“ und weiter „FAQ Corona-Virus“ abgerufen werden.
Sobald die Corona-Testergebnisse einer Schulklasse oder einer Kindergartengruppe vorliegen, werden die Familien vom Gesundheitsamt angerufen und über das Ergebnis informiert. Im Fall der Kita-Gruppe an der Breukerstraße, die vorige Woche nach einem Infektionsfall in Quarantäne geschickt wurde, waren alle Befunde negativ. Ein zweiter Test-Abstrich soll diesen Freitag erfolgen.
„Das Kreis Gesundheitsamt verfährt hier nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Institutes“, erklärt der Sprecher der Kreisverwaltung, Jochem Manz. Demnach werde zwischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 und der Kategorie 2 unterschieden. Zur ersteren zählten die engen Kontakte zur positiv getesteten Person, „also in der Klasse die direkten Sitznachbarn davor, dahinter und daneben“. Sie müssen für 14 Tage in Quarantäne gehen und werden nach fünf bis sieben Tagen ein zweites Mal getestet. Alle weiteren Schüler aus der Klasse gelten als Kontaktpersonen der Kategorie 2 und können weiterhin ganz normal zur Schule gehen.
Mit der Regelung soll der Schulbetrieb aufrecht gehalten werden
Dies Regelung erfolge mit dem Ziel, „den Schulbetrieb aufrecht und die Einschränkungen für die Klasse so gering wie möglich zu halten“, so Manz. Neben dem Standardverfahren prüfe das Gesundheitsamt aber auch, „ob im Einzelfall weitere Maßnahmen notwendig sind“. Bei der betroffenen Klasse habe man jetzt in Absprach mit Schulleitung und Schulträger alle Kinder bis 4. September in Quarantäne geschickt, „da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass weitere engere Kontakte der erkrankten Person zu Kindern in der Klasse bestanden haben“.