Gladbeck. Die Organisationsabteilung der Stadtverwaltung muss die Kommunalwahl unter den Corona-Regeln planen. Für jeden Wähler soll es einen Stift geben.

Die Kommunalwahl am 13. September stellt angesichts der Corona-Pandemie nicht nur die Parteien vor Herausforderungen - auch die Organisationsabteilung der Stadtverwaltung steht vor einer besonderen Aufgabe, da die Wahl unter den geltenden Corona-Hygienebedingungen durchgeführt werden muss, verlautet aus dem Rathaus. „Wir müssen die Wähler, aber auch die Wahlhelfer vor Infektionen schützen, dennoch muss die Wahl genauso verlässlich durchgeführt werden und die Ergebnisse so schnell wie gewohnt vorliegen“, so Silke Wengszik von der städtischen Organisations- und Wahlabteilung.

Grundsätzlich bleibe es bei den 22 Wahlbezirken in Gladbeck, in denen die Bürger jeweils einen der 22 Ratsmitglieder, die direkt gewählt werden, bestimmen (weitere 22 Ratsleute kommen über die Reserveliste ins Stadtparlament). Man habe aber die Zahl der Stimmbezirke reduziert auf je zwei. Von Zweckel bis Brauck, von Ellinghorst bis Mitte-Ost wird es am Wahlsonntag 44 Stimmbezirke, also auch 44 Wahllokale geben. Manch einer in Gladbeck muss sich auf ein neues Wahllokal einstellen.

Es gibt im September 44 statt wie bisher 60 Wahllokale

ilke Wengszik von der Organisations- und Wahlabteilung in der Stadtverwaltung.
ilke Wengszik von der Organisations- und Wahlabteilung in der Stadtverwaltung. © FFS | Ralph HEEGER

Bislang gab es 60 Wahllokale in der Stadt. Man habe die Zahl reduziert, so Wengszik, weil einige der traditionellen Wahllokale nicht coronatauglich seien. „Das Wahllokal muss groß genug sein, um die Mindestabstände zu garantieren, auch beim Kommen und Gehen der Wähler.“ Grundsätzlich fallen ohnehin Altenheime und Kindergärten als Wahllokale in Corona-Zeiten aus. Der Zugang in jedes der 44 Wahllokal wird in den Stoßzeiten geregelt und damit aus Infektionsschutzgründen zeitweise beschränkt sein.

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Pro Wahllokal wird der Wahlvorstand erhöht von sechs auf acht Wahlhelfer, um den besonderen Bedingungen zu genügen oder schon für Personalausfälle gewappnet zu sein (noch werden Wahlhelfer für ein Entgelt von 60 Euro gesucht!). Um die Wahlhelfer, vier sind ständig anwesend, vor möglichen Infektionen zu bewahren, soll der Bereich des Wahlvorstands speziell geschützt werden. Wahlhelfern wie Wählern wird empfohlen, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

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Jeder Wähler bekommt fünf Stimmzettel, manche sogar sechs

Für die Wähler wird es „hunderte von Stiften“ geben, um die Kreuze auf den Wahlzetteln zu machen. Möglichst für jeden Wähler soll es einen eigenen geben. Wengszik: „Wenn nicht für jeden Wähler ein Stift da sein sollte, werden bereits benutzte desinfiziert.“ Bei der Auszählung der Stimmzettel müssen die Wahlhelfer eine Mund- und Nasenmaske tragen. Ob Handschuhe benutzt werden müssen, stehe noch nicht fest.

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Jeder Wähler bekommt fünf Stimmzettel: Gewählt werden der Stadtrat, der Bürgermeister, der Kreistag, der Landrat sowie erstmals das Ruhrparlament. Mancher erhält sogar einen sechsten Wahlzettel für die Wahl des Integrationsrates.

Es gibt auch wieder die Möglichkeit, vorab zu wählen

Natürlich kann per Briefwahl oder vorab im Briefwahlbüro gewählt werden. Dafür werden zusätzlich 22 Briefwahlbezirke eingerichtet, um die Briefwahlstimmen am Ende dem passenden Wahlbezirk hinzuzufügen. Für das Briefwahlbüro und die Auszählung der Briefwahlstimmen am Wahlabend gelten die gleichen Corona-Schutzbedingungen, so Wengszik.

Geänderte Wahlbezirke

Geändert wurde im Vorfeld der Kommunalwahl der Zuschnitt der 22 Wahlbezirke in der Stadt, wie vielerorts in NRW. Ausschlaggebend war eine Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts gewesen. Danach darf in einem Wahlbezirk die Zahl der Wahlberechtigten nicht um mehr als 15 Prozent von der Durchschnittszahl der Wahlberechtigten in einem Wahlbezirk abweichen. Die Durchschnittszahl liegt in Gladbeck bei 2600 Wählern.

Wählen darf man bei der Kommunalwahl ab 16 Jahren. Es gibt in Gladbeck rund 58.000 Wahlberechtigte unter den etwa 68.000 deutschen Einwohnern plus EU-Bürgern, die an der Kommunalwahl auch teilnehmen können.