Gladbeck. Sowohl Krankentransporte als auch der Notfalltransport ins Krankenhaus sowie der Notarzt-Einsatz werden ab Juli teurer. Das sind die Gründe.

Die Gebühren für den Rettungsdienst in Gladbeck erhöhen sich. Das bedeutet: Krankenkassen müssen künftig für Krankentransporte, Notfalltransporte sowie Notarzteinsätze mehr bezahlen. Die Erhöhung gilt ab dem 1. Juli 2020.

Mehrkosten beim Personalaufwand sind der Grund für die Gebührenerhöhung beim Rettungsdienst

Auf den Wag gebracht wurde sie im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss. Die Gründe für die gestiegenen Kosten erläuterte Beigeordnete Linda Wagner, sie ist unter anderem für die Feuerwehr zuständig. Vor allem Mehrkosten beim Personalaufwand, erklärte sie, seien ursächlich für die notwendige Gebührenerhöhung. So ändern sich die Tarife: Für Krankentransporte, die tagsüber (im Zeitraum von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr) stattfinden, fallen künftig 260 Euro an. Bislang sind es 185 Euro. Für nächtliche Notfalltransporte in ein Krankenhaus erhöht sich die Gebühr von 448 Euro auf ab Juli 619 Euro. Das gilt auch für Krankentransporte in der Nacht. Die Kosten für den Notarzteinsatz steigen auf 443 Euro. Bislang schlagen dafür 438 Euro zu Buche.

Für das laufende Jahr, so Wagner weiter, wurde ein Gebührenbedarf von etwas über 5,4 Millionen Euro errechnet, um den Rettungsdienst zu finanzieren. Der Ermittlung des Bedarf habe erstmalig ein für den gesamten Kreis Recklinghausen einheitlicher Musterberechnungsbogen zugrunde gelegen. Danach sollen alle Städte des Kreises die Gebühren in diesem Bereich nach einheitlichen Berechnungsmaßstäben festlegen. „Dabei liegt Gladbeck als eine flächenmäßig kleine Stadt unter den Gebühren, die in den Kommunen mit weiteren Wegen anfallen“, erklärte Linda Wagner.

Ein dritter Rettungswagen soll im 24-Stunden-Dienst sein

Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises wird in diesem Jahr komplett umgesetzt. Er umfasst neben den Kosten fürs Personal auch die Summen, die für die Feuerwehr-Gebäude sowie die Fahrzeuge anfallen. Auch diese Faktoren spielen eine Rolle bei der notwendig gewordenen Gebührenerhöhung. Für die Notfallrettung soll zum Beispiel ein dritter Rettungswagen im 24-Stunden-Dienst im Einsatz sein. Vorher war das nur für den Zwölf-Stunden-Dienst der Fall. Der erste Krankentransportwagen wird ab Juli an sieben Tagen in der Woche zwölf Stunden lang im Einsatz sein. Bislang war er es an Werktagen in der Zeit von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr.

Jedes Jahr sollen sechs Notfallsanitäter ausgebildet werden

Jedes Jahr sollen zudem in Gladbeck sechs Notfallsanitäter/innen ausgebildet werden. Dabei fallen nicht nur Ausbildungskosten, sondern auch die Azubi-Personalkosten sowie die Kosten für die Ausbilder an. Auch diese Kosten sind in den Gebührenbedarfsplan für den Rettungsdienst in Gladbeck eingeflossen.

Der Fuhrpark

Die Rettungswache der Feuerwehr Gladbeck verfügt über ein Notarzteinsatzfahrzeug, drei Rettungswagen und zwei Krankentransportfahrzeuge sowie einen Notfallkrankentransportwagen.

Das Fahrzeug für den Notarzt ist an der Rettungswache an der Wilhelmstraße 60 stationiert. Bei einem Einsatz nimmt es den Notarzt am Gladbecker Krankenhaus auf.

Die neue Berechnung ist den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften – sie müssen die Kosten tragen – zum ersten Mal im Oktober vergangenen Jahres zugesandt worden. Nach einigen Rückfragen, weiteren Erörterungen und einigen Korrekturen in der Bedarfsrechnung wurde der erforderlichen Erhöhung dann im Mai diesen Jahres zugestimmt.