Gladbeck. Ziel ist, dass bei mindestens 90 Prozent der Notfalleinsätze die Helfer in acht Minuten bei Patienten im Gladbecker Stadtgebiet eintreffen.
- Bei 90 Prozent der Notfälle sollen die Helfer innerhalb von acht Minuten beim Patienten eintreffen
- Ein zusätzlich angeschaffter Rettungswagen soll als Reserve bei Fahrzeugausfällen bereit stehen
- Alle Rettungsassistenten müssen laut neuer Gesetzesvorgabe zu Notfallsanitätern umgeschult werden
Der Kreistag hat den neuen Rettungsdienstbedarfsplan, der über fünf Jahre bis 2022 gelten soll, am Montag einstimmig verabschiedet. Ziel ist es demnach auch für die Feuerwehr der Stadt Gladbeck, sich den veränderten Anforderungen und Bedarfen anzupassen, um die Qualität der Rettungseinsätze zu sichern – beziehungsweise sie zu verbessern, um mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Personal schneller am Einsatzort zu sein.
Wesentliches Planungskriterium ist die so genannte Hilfsfrist, also die Zeit, in der ein Rettungsfahrzeug nach Alarmierung spätestens am Einsatzort eintrifft. Der Kreistag beschloss, dass in der Notfallrettung jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Notfallort in Einsatzkernbereichen (z.B. Stadtgebiet Gladbeck) in acht Minuten erreicht werden soll. Für zumindest 90 Prozent der Einsätze soll dieses Ziel als Sicherheitsniveau eingehalten werden.
Keine Feuerwehr im Kreis erfüllt komplett die Vorgabe bei der Hilfsfrist
Eine Vorgabe, die bislang keine Feuerwehr der zehn kreisangehörigen Städte schafft. In Gladbeck wurde die Hilfsfrist laut aktuellster Statistik
24-Stunden-Bereitschaft wird ausgeweitet
Für Notfallalarmierungen sind in Gladbeck zwei Rettungswagen rund um die Uhr im Einsatz. Der dritte Rettungswagen soll künftig auch 24 Stunden für Einsatzspitzen bereit stehen (bislang 7.30 bis 19.30 Uhr).
Die Rettungswache Gladbeck verfügt über einen Notarztwagen, drei Rettungs- und drei Krankentransportwagen.
„nur“ zu 86,71 Prozent eingehalten. „Um hier bei den Ausfallzeiten der Einsatzfahrzeuge, etwa Reparaturen, nachbessern zu können, ist beabsichtigt, einen weiteren Rettungswagen als technische Reserve anzuschaffen“, so Georg Fragemann, Sachgebietsleiter Rettungsdienst bei der Gladbecker Feuerwehr. Dabei müsse mit Kosten von rund 200 000 Euro für Fahrzeug und medizinische Ausstattung gerechnet werden.
Die Rettungsdiensteinsätze im Gladbecker Stadtgebiet nehmen aufgrund einer älter werdenden Gesellschaft seit Jahren zu (siehe Tabelle rechts). Was zudem die Einhaltung der Acht-Minuten-Frist erschwere, sei die Tatsache, dass Krankenhäuser in der Region geschlossen, oder ihre Bettenzahl reduziert und Fachabteilungen geschlossen worden seien.
Neue Bestimmung im Rettungsgesetz verursacht Kosten
„Das bedeutet, dass wir nach einem Notfalleinsatz mit einem Patienten heutzutage häufiger lange Anfahrten zu einem Krankenhaus haben als früher“, erklärt Georg Fragemann. Erfolge dort die nächste Alarmierung, könne das Rettungsfahrzeug durch den längeren Anfahrtsweg die Acht-Minuten-Frist kaum einhalten.
Weitere Kosten verursachen Änderungen im Rettungsgesetz NRW, das beispielsweise die Qualifikation der Fachkräfte für die Besetzung der Fahrzeuge zur Notfallrettung vorschreibt. Bislang dürfen dort auch Rettungsassistenten eingesetzt werden, was künftig nicht mehr möglich ist. Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen alle Funktionen des Rettungsassistenten durch die des Notfallsanitäters ersetzt werden. Um den Städten als Träger des Rettungsdienstes entgegen zu kommen, sind bis 2020 kostengünstigere und weniger zeitintensive Nachschulungen der Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter möglich, danach nur noch die dreijährige Vollzeitausbildung.
Schon 30 Qualifizierungen zum Notfallsanitäter sind erfolgt
„Wir schulen aus diesem Grund bereits seit zwei Jahren die Kollegen nach“, so Fragemann. Insgesamt 45 Rettungsassistenten sind in Gladbeck von der Gesetzesänderung betroffen, 30 schon qualifiziert. Für alle mehrwöchigen Zusatzqualifizierung zum Notfallsani, inklusive der Ausgaben für befristet angestelltes Ersatzpersonal, rechnet Fragemann mit Gesamtkosten von etwa 600 000 Euro.