Gladbeck. Ab Sonntag, 17. Mai, feiern die Ev. Gemeinden in Gladbeck wieder mit Schutzkonzept Gottesdienst. Die katholische Kirche startet wohl erst später.

Die evangelische Kirche in Gladbeck feiert am Sonntag wieder die ersten Gottesdienste nach der behördlich angeordneten Kirchenschließung aufgrund der Corona-Pandemie. "Die Gottesdienste werden im Rahmen eines Schutzkonzeptes gefeiert, das einige Einschränkungen bedeutet", so Pfarrer Sebastian Amend. Ob am Sonntag auch die katholischen Kirchen öffnen, ist noch unklar. "Der Pfarrgemeindebeirat diskutiert und entscheidet dazu erst am Donnerstagabend", so Öffentlickeitsreferentin Antonia Gemein.

Der katholische Pfarrgemeindebeirat entscheidet erst am Donnerstagabend

Die Entscheidung des katholischen Gremiums betrifft auch die Ev. Gemeinde. "Da unsere Christuskirche durch den geplanten Umbau ja weiterhin geschlossen ist, hoffen wir für den Bereich Stadtmitte wieder Gottesdienste unter katholischem Dach feiern zu können", so Pfarrer Amend. Dies betreffe St. Lamberti und St. Johannes. Er gehe davon aus, "dass dort Gottesdienste wohl wieder erst am übernächsten Sonntag, 24. Mai, möglich werden".

Die Pforten der Ev. Kirchen St. Stephani, an der Söllerstraße in Zweckel, und der Petruskirche, an der Vehrenbergstraße in Rosenhügel, öffnen am 17. Mai. "Gemeindemitglieder können sich vorher bei den Pfarrern anmelden, da die maximal zulässige Anzahl der Gottesdienstteilnehmer aufgrund der Schutzvorgaben beschränkt ist", erklärt Sebastian Amend. Die Petruskirche dürfen zeitgleich maximal 42 Personen besuchen, für St. Stephani sind es 38. Im Gotteshaus am Rosenhügel (Sonntag 10 Uhr) reicht der Platz wohl aus, "da zuvor die Anzahl der Gottesdienstbesucher im Schnitt bei 30 bis 35 Menschen lag".

Wegen des eingeschränkten Platzes zwei Sonntags-Gottesdienste in St. Stephani

Damit es in St. Stephani nicht zu eng wird, wo sonntags üblicherweise 70 bis 80 Gläubige gezählt wurden, werden dort ab 17. Mai zwei zeitversetzte Gottesdienste um 9.30 und 11 Uhr angeboten. "Wir hoffen, so kein Gemeindemitglied abweisen zu müssen", sagt Pfarrer Amend. In den Gotteshäusern gilt Mundschutzpflicht und der bekannte Schutzabstand von 1,50 Metern zwischen den Gläubigen. Ausnahme sind Personen/Familien, die unter einem Dach zusammenleben, sie dürfen eng beieinander sitzen. In St. Stephani markieren rote Kissen in den Kirchbänken den Sicherheitsabstand. In der Petruskirche werden die Stuhlreihen entsprechend ausgedünnt.

Um Infektionen zu vermeiden, findet kein Gemeindegesang statt. Gesangsbeiträge sollen stattdessen durch Solisten erfolgen. Die Kirchen werden im "Einbahnstraßensytem" durch eine separaten Eingang sowie Ausgang betreten und verlassen. Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssen sich die Gottesdienstbesucher mit Anschrift und Telefonnummer auf Anwesenheitslisten eintragen.

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