Gladbeck. Die MLPD darf sich am 1. Mai nun doch in Gladbeck zu einer Kundgebung treffen. Die Stadtverwaltung hatte dies zunächst untersagt.

Die MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) darf zum 1. Mai nun doch eine Kundgebung abhalten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte einen Vergleich angeregt, nachdem die Stadtverwaltung Gladbeck die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie zunächst untersagt hatte. Der Vergleich ist am Donnerstag geschlossen worden.

„Die MLPD wird sich auf einem kleinen Teil des Marktplatzes versammeln dürfen“, berichtet Peter Breßer-Barnebeck, Kommunikationschef im Rathaus, auf WAZ-Anfrage. Zudem ist die Teilnehmerzahl auf 30 Personen beschränkt, jeder muss sich an die Abstandsregeln halten. Dazu werden mit Klebeband entsprechende Markierungen auf dem Boden aufgebracht. Es gilt eine Maskenpflicht. Ein geplanter Demonstrationszug durch die Stadt ist untersagt worden, es dürfen auch keine Flugblätter etc. verteilt werden. Breßer-Barnebeck bezeichnet die Einigung als einen „fairen Kompromiss.“ „Warum nicht gleich so?“, fragte sich hingegen Organisator und MLPD-Sprecher Jörg Weidemann.

Es muss eine Teilnehmerliste geführt werden

Ordnungsamt und Polizei werden vor Ort sein. „Der Veranstalter muss eine Teilnehmerliste führen und uns diese zur Verfügung stellen, sollte einer der Teilnehmer an Corona erkranken. So können wir dann die Kontaktwege nachvollziehen“, so Breßer-Barnebeck.

Die Kundgebung findet in der Zeit von 11 bis 12 Uhr statt. Auch Bürger sowie Organisationen und Gruppen „auf antifaschistischer Grundlage“ sind eingeladen, fünfminütige Beiträge zu ihren Anliegen vorzubereiten. Wer einen Beitrag halten möchte, wird gebeten, dies vorher bei MLPD-Sprecher Jörg Weidemann anzumelden: 0173/2715755 oder gladbeck@mlpd.de.