Gladbeck. Eine Schülerin aus Gladbeck klagt gegen die geplante Rückkehr von Viertklässlern in die Schulen. Sie sieht eine Ungleichbehandlung.
Eine Schülerin aus Gladbeck hat gegen die geplante Rückkehr von Viertklässlern in die Grundschule Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingereicht. In einem am Mittwoch eingereichten Eilantrag argumentiert sie, dass eine Ungleichbehandlung vorliege, wenn nur die Viertklässler zurück in die Schulen geholt würden.
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte am Dienstag eine Rückkehr von Viertklässlern in die Grundschulen frühestens ab dem 7. Mai angekündigt. Am Donnerstag hieß es dann, dass alle Grundschüler in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Mai wieder tageweise in die Schule gehen sollen. Den Anfang sollen nach wie vor die Viertklässler schon am 7. Mai machen.
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Auch ein Junge aus Arnsberg hatte eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Mit einer Entscheidung sei nicht mehr in dieser Woche zu rechnen, hieß es vom OVG. hier gibt es mehr artikel, bilder und videos aus gladbeck