Gladbeck / Kreis Recklinghausen. Vorsitzender der Ärztekammer im Kreis Recklinghausen: Die Maskenpflicht ist ein notwendiger Schritt, um Patienten wie Ärzte besser zu schützen.

Die Vertretung der Ärzteschaft im Kreis Recklinghausen begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, dass es seit Wochenbeginn auch für Patienten Pflicht ist, einen Mund- und Nasenschutz in der Praxis beim Arztbesuch zu tragen. "Es ist keine Frage, dass das sein muss. Erst recht, da bei einer Arztbehandlung und Untersuchung nicht der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann", so Dr. Hans-Ulrich Foertsch, Vorsitzender des Verwaltungsbezirkes Recklinghausen der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Die Maßnahme wird auch von den Patienten akzeptiert

Eine notwendige Maßnahme, die auch von den Patienten akzeptiert werde, die alle - teils selbst hergestellte Masken - beim Arztbesuch tragen. Sollte ein Patient ohne Mundschutz dabei sein, verfügten die meisten Praxen mittlerweile auch wieder über Schutzmasken, die ausgegeben werden könnten. Am Anfang der Coronakrise, die auch die Ärztekammer maßlos überrascht habe, sei im weiteren Verlauf ja in den Praxen selbst die Schutzausrüstung für das medizinische Personal knapp geworden. Und auch den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sei es aufgrund des Lieferengpässe zunächst nicht gelungen, "die Versorgung damit ausreichend sicher zu stellen".

Jetzt habe sich die Situation wieder verändert und die KV alle Praxen weitestgehend wieder mit Schutzmaterial versorgt. "Die Entscheidung der Landesregierung trägt zum Schutz aller bei", unterstreicht der Facharzt der Inneren Medizin und Sprecher für die kreisweit rund 830 niedergelassenen Ärzte und die zudem 3200 Mediziner, die angestellt, etwa an Kliniken und Krankenhäusern im Kreis Recklinghausen, beschäftigt sind.

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