Gladbeck. Die Fahrschulen können seit Wochenbeginn wieder öffnen. Bislang fehlen den Fahrschullehrern aber klare Bestimmungen, wie sie unterrichten dürfen.

Fahrlehrer Stefan Wulfekotte kritisiert, dass die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen offensichtlich ohne ausreichend strukturierte Vorplanungen für seinen Berufszweig erfolgen. "Aus wirtschaftlicher Sicht ist es ja zu begrüßen, dass NRW-Ministerpräsident Laschet Druck gemacht hat, die Corona-Beschränkungen wieder zu lockern", so der Gladbecker Unternehmer. "Die Fahrschulen sollten ab diesem Montag, 20. März, wieder öffnen können, aber dazu liegt die notwendige offizielle Verfügung der Gesundheitsbehörde noch gar nicht vor."

Die Mitteilung an die Öffentlichkeit darf nicht nur mit der heißen Nadel gestrickt sein

Das habe er erst auf seine Nachfragen beim Fahrlehrerverband erfahren, so der Fahrschulchef (53), der kritisiert: "Wenn die Landesregierung mit einer solchen Mitteilung an die Öffentlichkeit geht, dann darf das doch nicht nur schnell mit der heißen Nadel gestrickt sein, sondern es muss koordiniert und geregelt erfolgen."

Denn die Verunsicherung und der Druck durch die Fahrschüler seien groß, so Wulfekotte. Man habe den Fahrschulbetrieb ja kurzfristig ab dem 17. März einstellen müssen, "so dass auch die fünf schon für den 20. März terminierten praktischen Prüfung nicht stattfinden konnten". So erreichten ihn bereits seit einiger Zeit rund fünf Anrufe von aufgeregten Fahrschülern pro Tag, "wie es denn mit dem Unterricht weitergeht". Immerhin könne er diejenigen, die sich schon viel Zeit mit ihrem Führerschein gelassen hätten, beruhigen, dass die Frist, "nach der ab Anmeldung die praktische Prüfungen absolviert sein muss, aufgrund der Coronakrise um ein halbes Jahr, also auf insgesamt 18 Monate verlängert worden ist". Er hätte gerne "gefahrlose Übungsstunden im Solounterricht am Fahrsimulator" in seinen Schulungsräumen ermöglicht, aber auch das sei ihm "leider nicht gestattet gewesen".

Ähnliche Schutzbedingungen wie an den allgemeinbildenden Schulen

Klar sei seit der Mitteilung der Landesregierung vom Ende der Vorwoche auch, "dass für die Fahrschulen bezogen auf den theoretischen Unterricht wohl Schutz-Bestimmungen wie für die allgemeinbildenden Schulen gelten". Dies bedeute neben allgemeinen Hygienemaßnahmen "einen Mindestabstand der Sitzplätze im Schulungsraum von 1,50 Metern", so dass pro Schüler etwa zehn Quadratmeter Fläche zu berechnen seien. Demnach könnten als Beispiel "in einem 50-Quadratmeter-Raum nicht mehr als fünf Schüler zugleich unterrichtet werden".

Schutzabstände, "die freilich nicht beim praktischen Unterricht im Fahrzeug gelten können", so Wulfekotte. Er wolle und könne sofort mit dem Unterricht loslegen, brauche aber, wie seine Kollegen auch, zur rechtlichen Absicherung "klare Vorgaben und Bestimmungen, auf deren Grundlage wir den Fahrunterricht durchführen können". Auch wenn dazu Behörden bereits lokale Regelungen veröffentlicht hätten, müsse eine landesweite Regelung bestehen, "da wir ja bei unseren Schulungsfahrten auch Stadtgrenzen überschreiten". Erwartet werde, "dass im Fahrzeug wohl der Gebrauch von Schutzmasken vorgeschrieben wird". Außerdem kursierten Aussagen, "dass wir einen Spuckschutz zwischen Schüler und Lehrer im Fahrzeug einbauen sollen". Er frage sich, "wie das in der Praxis funktionieren soll, da wir ja durchaus auch mal während der Fahrstunde schnell in das Lenkrad greifen müssen, um Gefahrensituationen zu entschärfen".

Angekündigte Verfügung der Gesundheitsbehörde wird dringend erwartet

Laut Fahrlehrerverband solle die Verfügung der Gesundheitsbehörde möglicherweise noch am Montag bekannt gegeben werden. Dann könne er endlich konkret planen, wie er weiter vorgeht, so Wulfekotte: "Ich bin bereit und stehe quasi in den Startlöchern."

>>>Soforthilfe schütze vor der Pleite

•Die vom Land für drei Monate gewährte finanzielle Soforthilfe von 9000 Euro für Soloselbstständige und Kleinbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern habe sicherlich auch viele Fahrschulen vor der Pleite gerettet, sagt Fahrlehrer Stefan Wulfekotte.

•Viele Fahrschulen hätten trotz des Betriebsverbotes aufgrund der Coronakrise ja ihre laufenden Kosten weiter stemmen müssen. Und die beinhalteten ja oft nicht nur die Miete für die Fahrschulräume, sondern auch die Raten für die Leasingverträge der Fahrschulfahrzeuge, so Wulfekotte.