Gladbeck. Aus Schutz dem Coronavirus bleiben die Trauerhallen in Gladbeck ab dem 1. April geschlossen. Trauerfeiern im kleinen Kreis unter freiem Himmel.
Nun beeinflussen die Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Ausbreitung des Coronavirus´ auch das Bestattungswesen in Gladbeck auf drastische Weise. Ab dem 1. April bleiben alle Trauerhallen auf den Friedhöfen geschlossen. Trauerfeiern sollen nur noch unter freiem Himmel stattfinden.
In Abstimmung auch mit den Nachbarstädten
Zu dieser Maßnahme, so der Zentrale Betriebshof (ZBG), habe man sich „nach gründlicher Abwägung des leider weiter angestiegenen Infektionsrisikos und gemeinschaftlicher Abstimmung mit den umliegenden Kommunen“ entschlossen. Zwar sei die zeremonielle Verabschiedung in einer Halle ein wichtiger Teil der Trauerbewältigung, aber die Maßnahme diene dem Schutz der Trauernden und der Friedhofsmitarbeiter.
Die Angehörigen werden gebeten, Beerdigungen nur noch im engsten Familienkreis durchführen zu lassen und die Beisetzung nicht zu veröffentlichen, damit kein unbekannter großer Teilnehmerkreis entsteht. Der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Anwesenden muss auf jeden Fall beachtet werden. Trauergäste sollten den Friedhof nach der Bestattung möglichst zügig verlassen.
Die Aufbahrungsräume für die Verstorbenen sehen auf allen Friedhöfen zur Verfügung
Die Aufbahrungsräume für die Verstorbenen stehen auf allen städtischen Friedhöfen zur Verfügung, eine offene Aufbahrung ist allerdings nicht mehr möglich, so der ZBG weiter. Die engsten Angehörigen können nur noch in kleinen Gruppen (maximal fünf Personen) Abschied nehmen. Bei Abschiednahme am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen bleibt es bei der bisherigen Regelung. Die Trauerhallen sind von 10 bis 12 Uhr Uhr geöffnet.
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Der ZBG bedauert diesen schmerzhaften Einschnitt für alle trauernden Angehörigen sehr und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Sobald sich die vorgenannten Regeln durch übergeordnete Vorgaben ändern, wird der ZBG informieren.