Gladbeck. Die Betreuung von Kindern in systemrelevanten Berufen tätiger Eltern ist in Gladbeck sichergestellt. Derzeit werden stadtweit 112 Kinder betreut.

Bislang ist "die Lage in den Notgruppen in Kindergärten und Schulen entspannt", sagt Christiane Schmidt von der Pressestelle der Stadt. Alle Gladbecker Kitas und Schulen seien auch in der aktuellen Krisenzeit betriebsbereit und für Kinder geöffnet, "deren Eltern in systemrelevanten Bereichen wie bei Feuerwehr, Polizei, in der Pflege oder im Medizinsektor arbeiten".

Konkret nehmen derzeit 67 Kinder das Angebot in den 38 Kindertagesstätten und der Kindertagespflege im gesamten Stadtgebiet in Anspruch. Das Plätze seien nicht auf einzelne Einrichtungen konzentriert, "sondern werden dort angeboten, wo Bedarf ist". In den Gladbecker Schulen werden im Moment 45 Kinder betreut, davon nur zwei an weiterführenden Schulen. Das anwesende Personal sei an Kitas und Schulen entsprechend heruntergefahren worden, die Anzahl könne bei größeren Betreuungsbedarfen aber schnell wieder erhöht werden. "Der Großteil der Kolleginnen und Kollegen befindet sich in Rufbereitschaft."

Betreuungsanspruch, auch wenn nur ein Elternteil systemrelevant arbeitet

Denn seit Montag gilt die Regel: Auch wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist, besteht ein Betreuungsanspruch. Deshalb erwarte die Stadtverwaltung, "dass die Zahlen der betreuten Kinder in Gladbeck in den nächsten Tagen vermutlich leicht steigen". Maximal fünf Kinder werden in einer Gruppe betreut, der Durchschnitt sind zwei bis drei.

Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterstützten mit ihrer wichtigen Arbeit so Eltern, "die zum Wohl aller weiter arbeiten können". Natürlich werde an die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen gedacht: "Kinder, die Symptome aufweisen, werden selbstverständlich nicht betreut". Ebenso seien Beschäftigte, die gesundheitlich vorbelastet und damit bei einer Coronainfektion stark gefährdet sind, von der Betreuung freigestellt.

Die hygienisch empfohlenen Maßnahmen werden in den Notgruppen umgesetzt

Die hygienisch empfohlenen Maßnahmen zur Vermeidung einer Ansteckung würden selbstverständlich auch in den Notgruppen umgesetzt. "Dazu gehören gemeinsames Händewaschen mit den Kindern und bewusster körperlicher Abstand."