Gladbeck. Beschäftigte der kritischen Infrastruktur haben ab Montag Anspruch auf Betreuungsplatz für ihr Kind. Info gibt es in der einzelnen Einrichtung.
Jeder Beschäftigte der kritischen Infrastruktur, dazu zählen etwa Ärzte und Polizisten, hat ab Montag, 23. März, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für sein Kind. Es müssen nicht mehr beide Elternteile in einem der Berufe beschäftigt sein, die unersetzlich für ein funktionierendes System sind. Dazu gibt es einen entsprechenden Erlass vom Land. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist ausreichend.
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Die Regelungen gelten für Schulkinder der Klassen eins bis sechs sowie für Kinder im Kita-Alter. Bei Bedarf steht auch die Möglichkeit einer Betreuung am Wochenende zur Verfügung, so die Stadtverwaltung. Informationen für Eltern gibt es in den jeweiligen Einrichtungen, alle Schulen und Kitas sind ab 7 Uhr besetzt.
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Bürgermeister Ulrich Roland ermuntert Eltern, das Angebot anzunehmen: „Wir brauchen im Moment jeden, der mithilft, die Krise zu bewältigen. Mein Dank gilt aber auch unseren Kolleginnen und Kollegen in Kitas und Schulen, die in diesen schwierigen Zeiten ihren Beitrag leisten.
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Das Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales NRW hat die Stadt Gladbeck außerdem angewiesen, die Betretungsverbote für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen für Reiserückkehrer aus den Risikogebieten zu lockern. Das betrifft Menschen, die für „die medizinische oder pflegerische Versorgung oder die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind“. Die Ausnahme soll Personalengpässe verhindern und die notwendigen Behandlungs- und Betreuungskapazitäten sichern, heißt es von der Stadtverwaltung.
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