Gladbeck / Gelsenkirchen. Das Vorgehen der Katholischen Kliniken sei “rabiat“, kritisiert Anwalt Martin Löbbecke. Die 100 Entlassenen würden “unfair“ unter Druck gesetzt.
„Rabiate und unfaire Methoden“ wirft Jurist Martin Löbbecke der Geschäftsführung des Gesamtkonzerns St. Augustinus Gelsenkirchen vor, nachdem die beabsichtigte Entlassung von 100 Beschäftigten der Katholischen Kliniken Emscher-Lippe über die WAZ öffentlich wurde. Denn „die dabei verwendeten Methoden entsprechen keineswegs dem von der Geschäftsführung propagierten Selbstverständnis als christlich-soziales Unternehmen, das niemanden ins Bergfreie fallen lassen will“, so der Arbeitsrechtler weiter.
Als Fachanwalt hätten ihn bereits mehr als 20 der betroffenen Krankenhausmitarbeiter aufgesucht. Bei einer ganz kurzfristig, nur mit zwei Tagen Vorlauf via Intranet anberaumten Informationsveranstaltung sei den geschockten Mitarbeitern der Stellenabbau verkündet worden. Dabei habe man „die Mitarbeiter über ein Ultimatum unter Druck gesetzt“. Ihnen sei eröffnet worden, dass die Möglichkeit bestehe, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, wenn eine sofortige Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum 1. April akzeptiert werde.
Für diese schwerwiegende Entscheidung sei den Betroffenen, „die unter derzeit oft enormer Belastung im Schichtdienst arbeiten, nur eine Woche Zeit eingeräumt worden. Dafür einen Monat zu gewähren, hätte den Druck genommen und wäre christlich-sozialer gewesen", so Löbbecke. Darüber hinaus sei den Mitarbeitern keine richtige Wahlmöglichkeit gegeben worden, „welchen Weg sie gehen wollen“, da verkündet wurde, „dass der Sozialplan über die Höhe der Abfindungen im Falle von Kündigungen erst nach Ablauf der Entscheidungsfrist am Freitagnachmittag, 20. März, bekanntgegeben werde“. Zudem stünde für Transfergesellschaft wie Sozialplan aber nur eine Maximalsumme von 800.000 Euro zur Verfügung.
Solche Behandlungen nach einem langen Arbeitsleben würden viele Mitarbeiter „als entwürdigend und respektlos empfinden, zumal einige Mitarbeiterinnen um die 60 damit wahrscheinlich in die Altersarmut gedrängt werden, ohne die Alternativen zu kennen“. Denn der als einzig realistische Weg propagierte Gang in die Transfergesellschaft müsse keineswegs die beste Option sein, so Löbbecke. Denn verkündet worden sei zwar, dass der Arbeitgeber für den flotten Wechsel in die Transfergesellschaft eine Abfindung von 39 Prozent des Jahresgehalts, also 4,68 Brutto-Gehälter gewährt. „Das ist für vor kurzem erst eingetretene Mitarbeiter sehr viel, für langjährig beschäftigte Arbeitnehmer jedoch extrem wenig“, so der Fachanwalt.
Denn ansonsten übliche Regel sei bei Sozialplänen großer Arbeitgeber, "dass mindestens eine Abfindung von einem halben Bruttojahresgehalt pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird". Das sei ein großer Unterschied für die zum großen Teil über 30 Jahre beschäftigten KKEL-Mitarbeiter, von denen wahrscheinlich einige vor Gericht gehen würden.