Gladbeck. Bürgermeister unterschreibt verschärfte “Allgemeinverfügung“. Darin sind auch drastische Einschränkungen fürs City-Center vorgesehen.
Die Stadt Gladbeck reagiert auf den "Corona-Erlass" des Landes, der nochmal strengere Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorsieht, mit einer Verschärfung der Allgemeinverfügung, die Bürgermeister Ulrich Roland noch am Abend unterzeichnete, und mit der die Vorgaben in örtliches Recht umgesetzt werden.
Zu den bekannten Verboten, Sperrungen und Schließungen, die bereits am Sonntag verfügt wurden (Verbot aller Veranstaltungen, Schließen aller öffentlichen Einrichtungen inklusive aller Spielplätze), kommt nun hinzu, dass nun alle "Kneipen" ab sofort und bis auf weiteres geschlossen werden müssen. Mit "Kneipen" sind Gaststätten gemeint, in denen nicht in der Hauptsache gegessen wird.
Restaurants dürfen nur noch bis 15 Uhr geöffnet werden
Lokale, in denen in der Hauptsache gegessen wird (Restaurants) dürfen weiter öffnen, aber nur noch von morgens 6 bis nachmittags 15 Uhr. Aber: Pro Gast dürfen fünf Quadratmeter der Gastraumfläche nicht unterschritten werden und der Mindestabstand zwischen den Tischen muss zwei Meter betragen.
Generell schließen müssen auch Tanzschulen, Shisha-Bars, Teestuben und Kulturvereine, außerdem Spielhallen, Fitness-Studios, Reha-Sporteinrichtungen und Saunen. Schon seit Montag gilt ein Besuchsverbot im Barbara-Hospital.
Wichtig in Gladbeck sind auch Verschärfungen, die das City-Center betreffen: Besuchern ist nur der Aufenthalt zum Einkauf gestattet. Es dürfen sich keine Menschen mehr in Gruppen aufhalten, die Gänge des Einkaufszentrums dürfen ausschließlich zum Erreichen der Geschäfte genutzt werden. Kontaktflächen müssen regelmäßig desinfiziert werden.