Gladbeck. In Gladbeck gibt es den ersten Fall einer Infizierung mit dem Coronavirus. Diese Maßnahmen plant die Stadt zur Minimierung der Ansteckungsgefahr.

Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Freitagabend meldete der Kreis Recklinghausen auch die erste infizierte Person in Gladbeck. Nähere Angaben zu dem Erkrankten waren noch nicht möglich. Sämtliche städtische Veranstaltungen sind bereits bis Ende April abgesagt oder auf einen späteren Termin verschoben worden. Um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus weiter zu minimieren, sollen nun zusätzliche Maßnahmen in Abstimmung mit allen beteiligten Ämtern und Behörden umgesetzt werden, so die Stadtverwaltung.

Stadt richtet Hotline für Fragen zu Veranstaltungen und für den Kontakt zur Verwaltung ein

Die Stadtverwaltung richtet außerdem eine Info-Hotline ein für Fragen zu Veranstaltungen, Kursen, Seminaren und zum Kontakt mit der Verwaltung, die Hotline ist unter 02043 / 99 2499 zu erreichen. Sie ist montags bis donnerstags von 8.30 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Bei gesundheitlichen Fragen sollen sich Bürgerinnen und Bürger jedoch weiterhin an die Hotline des Kreisgesundheitsamtes unter der Rufnummer 02361/ 532626 wenden.

Um die Zahl der persönlichen Kontakte auch im Rathaus auf ein Mindestmaß zu reduzieren, finden Termine in der Verwaltung in Bereichen mit Bürgerkontakt ab Montag, 16. März, nur noch nach telefonischer oder online erfolgter Vereinbarung statt. Offene Sprechstunden wird es nicht mehr geben. Dies gilt ebenfalls für das Jobcenter des Kreises Recklinghausen. Die Stadtbücherei, das Museum sowie das Hallen- und Freibad bleiben vorerst geöffnet.

Alle Sporthallen sowie die Lehrschwimmbecken in Zweckel und an der Südparkschule sind ab sofort geschlossen.

Trauungen in Wittringen und im Standesamt nur noch mit begrenzter Personenzahl

Der Bücherbus wird bis zum 17. April ebenfalls nicht unterwegs sein. Trauungen werden in Wittringen auf maximal 30 Teilnehmer begrenzt, im Trauzimmer im Alten Rathaus muss die Anzahl der Personen aufgrund der Raumgröße auf 20 beschränkt werden. Sektempfänge können weiterhin durchgeführt werden. Keine Einschränkungen gibt es im Bereich von Bestattungen. Für die Gastronomie wurden bisher durch das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen noch keine Einschränkungen verhängt.