Gladbeck. Die Anzahl der Sozialwohnungen im Stadtgebiet ist erstmals unter 2000 Einheiten gesunken. Die Stadtverwaltung versucht, gegenzusteuern.

Bezahlbaren Wohnraum für Familien und Einzelpersonen in Gladbeck zu erhalten, die über wenig Einkommen verfügen, das ist eine wichtige Aufgabe der Sozialpolitik. Da zukünftig viele, vor Jahren mit öffentlicher Förderung im Stadtgebiet erstellte Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, muss die Stadt reagieren. Nach entsprechenden Diskussionen in den politischen Fachausschüssen hat die Verwaltung jetzt intern einen „Runden Tisch Wohnen“ eingerichtet, um den Erhalt bezahlbaren Wohnraums ämterübergreifend zu optimieren.

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Die SPD-Ratsfraktion hatte dazu nun erste Fragen an die Stadtverwaltung formuliert, mit welchen Schwerpunkten das erstmals 2008 festgelegte „Handlungskonzept Wohnen“ als Leitlinie für die Stadtplanung fortgeschrieben werden soll. Fraktionschef Michael Hübner warnt indirekt vor Ghettobildung, indem er grundsätzlich feststellt, dass „die soziale Vielschichtigkeit in einem Wohnquartier von entscheidender Bedeutung für den Zusammenhalt und die Lebensqualität in unserer Stadt“ ist. Er bat um Antwort, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, die soziale Bindung von Wohnungen zu erhalten oder zu erneuern und welche Anreize zur Wohnraum-Erweiterung mit sozialer Bindung im Bestand angeboten werden könnten.

Erstmals weniger als 2000 Sozialwohnungen im gesamten Stadtgebiet

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Denn die Fakten sind bekannt: Nach und nach fallen die vor 15 bis 30 Jahren mit staatlicher Förderung errichteten, teils größeren Wohnanlagen aus der Preisbindung mit günstigen Mieten. Bis zum Ende des Folgejahres 2022 werden (seit 2018) weitere 158 Wohnungen im Stadtgebiet aus der Sozialbindung gegangen sein. Damit setzt sich der seit Jahren sinkende Trend fort, so dass dann mit 1941 Einheiten erstmals weniger als 2000 Sozialwohnungen für die zurzeit gut 78.000 in der Stadt lebenden Menschen zur Verfügung stehen. Bis Ende 2027 entfallen weitere 202 Wohnungen. Verschärft wird die Lage zudem durch steigende Geburtenzahlen und Zuzüge, darunter auch Osteuropäer und Geflüchtete mit geringem Einkommen.

Günstiges Darlehen der NRW.Bank

Die Modernisierungsförderung der NRW.Bank (sogenannte RL Mod) gewährte eine Summe von bis zu 100.000 Euro je Wohnung/Eigenheim als Darlehen. Davon müssen 20 Prozent Tilgungsnachlass nicht zurückgezahlt werden, und in den ersten zehn Jahren fallen keine Darlehens-Zinsen an (danach sichere Niedrigzinsen). Auch Instandsetzungen sind förderfähig.

, ein Eigenanteil ist so nicht erforderlich. Die Höchstmiete nach der Modernisierung darf je nach Mietniveau der Kommune zwischen 5 und 6,80 Euro pro Quadratmeter liegen, zuzüglich der eingesparten Energiekosten (max. 80 Cent pro m²). Mietpreis- und Belegungsbindung gelten für 20 oder 25 Jahre, moderate Mieterhöhungen sind zulässig.

Eine Sozialwohnung beantragt haben im Vorjahr 828 Gladbecker. Ihre Anzahl ist gestiegen: in 2018 waren es 723 Personen, im Jahr zuvor 641. Zumeist waren die Antragsteller Personen im Alter ab 60 Jahren, so das zuständige Sozialamt der Stadt.

Es mangele allgemein an kleineren Sozialwohnungen um 50 Quadratmeter für Einpersonenhaushalte und an Wohnungen ab 80 Quadratmeter für Familien, so Stadtbaurat Volker Kreuzer. Die Stadt versuche, „dem entgegen zu wirken“. In mehreren Wohnraumprojekten der jüngeren Vergangenheit, etwa der geplanten Bebauung der Schlägel & Eisen-Siedlung, sei so „ein ausgehandelter Anteil für geförderten Wohnungsbau verbindlich festgeschrieben worden“. Dieses Procedere werde „auch für alle künftigen Großprojekte im Bereich des Wohnungsbaus angestrebt“. Die bisherigen Bemühungen zeigten bereits insoweit Erfolge, dass „nach derzeitigem Stand vom Ende des Jahres 2019 bis 2022 knapp 170 Wohneinheiten im Mietwohnungsbau mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung neuen Bindungen zugeführt werden“ (ca. 120 Neubauten, rd. 50 durch Modernisierung).

Die Modernisierung im Bestand soll in Gladbeck stärker in den Blick genommen werden

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Da es das eng geschnürte Gladbecker Stadtgebiet aber erschwere, große Neubaugebiete auszuschreiben, werde künftig „die Modernisierung im Bestand noch stärker in den Blick genommen“. Das Land NRW gewährt hierzu eine zinsgünstige Förderung, die zudem nur teilweise zurückgezahlt werden muss. Vorteil für Mieter: So modernisierte Wohnungen fallen wieder für 20 oder 25 Jahre unter die Sozialbindung mit günstigen Mieten. Die Gladbecker Wohnungsbaugesellschaft GWG hat so bereits einige ihrer Objekte saniert (Bülser Straße, Bellingrottstraße).

„Diese Richtlinie soll in 2020 nach hiesigem Kenntnisstand vom Gesetzgeber noch attraktiver als bisher ausgestaltet werden“, so Volker Kreuzer. Die Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen solle daher gezielt dafür genutzt werden, „eine Strategie zu entwickeln, mit der das Themenfeld intensiv kommuniziert und beworben werden kann“. Als Auftakt soll noch während der Bearbeitungsphase des Handlungskonzepts „eine Infoveranstaltung für die maßgeblichen in der Gladbecker Immobilienbranche tätigen Unternehmen stattfinden“.