Gladbeck. Zum Schutz von Vögeln, Insekten und Kleinsäugern dürfen Hecken in Gladbeck nur noch bis zum 1. März geschnitten werden. Es gibt Ausnahmen.

Mildere Temperaturen und erstes Vogelgezwitscher – der Frühling naht. Mit ihm kommen auch die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Sträucher und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. Darauf weist der Kreis Recklinghausen hin.

So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für die Tierwelt erhalt werden. Vom Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt. Ebenso der Rückschnitt von Gehölzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Auch interessant

Bäume, die im Wald, in Gärten oder Parkanlagen stehen, dürfen geschnitten und gefällt werden

Auch behördlich angeordnete Maßnahmen dürfen in der Schutzzeit durchgeführt werden. Darunter fallen insbesondere Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bahntrassen oder anderen Verkehrswegen. Zudem dürfen Bäume, die im Wald, in Gärten oder Parkanlagen stehen, in der Schutzzeit ebenfalls geschnitten oder auch gefällt werden.

Auch interessant

Die Schutzbestimmungen gelten überall und unabhängig davon, ob Tiere in den geschützten Gehölzen tatsächlich vorkommen. Die Ausnahmen gelten nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Baumschutzsatzungen und Schutzgebietsverordnungen.