Gladbeck. Die CDU mahnt, dass laut Gesetz bis 2022 alle Bushalte in der Stadt barrierefrei sein müssen. Die Verwaltung kontert: Ausnahmen sind zulässig.
Die Verwaltung bemühe sich, „im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die 170 Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei umzubauen“, sagt Stadtbaurat Volker Kreuzer. Schon jetzt sei aber klar, dass dies bis 2022 nicht für alle 340 Zustiegspunkte (je einer pro Fahrtrichtung) gelingen werde. Dies sei aber die Frist, die das zum 1. Januar 2013 novellierte Personenbeförderungsgesetz vorgegeben habe, mahnt die CDU in einer Anfrage. Im Prinzip sei das richtig, „begründete Ausnahmen sind aber zulässig“, sagt Kreuzer, der den Status Quo zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen und die weiteren Planungen, wie von der CDU verlangt, auch gegenüber der WAZ benennt.
„Aktuell ist rund die Hälfte der Haltestellen als weitgehend barrierefrei umgebaut anzusehen. Hier fehlen in der Regel lediglich taktile Elemente“, so Kreuzer. Also im Boden eingebaute, weiße Noppen-oder Rippenplatten, die von Blinden und sehbehinderten Menschen als Leitsystem ertastet werden können. Die Stadt habe eine Prioritätenliste erstellt, um die wichtigsten Haltestellen bis 2022 barrierefrei zu gestalten. Auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs, der für den Nahverkehrsplan des Kreises erstellt worden war. Das maßgebliche Kriterium für einen vorderen Platz auf der Prio-Liste sei „die Anzahl der am Haltepunkt ein-und aussteigenden Fahrgäste“. Stadtweit sind so 23 Haltestellen in den Fokus für einen barrierefreien Ausbau genommen worden.
Haltestellen innerhalb größerer Straßenumbauprogramme entsprechen allen modernen Standards
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Vollständig den aktuellen Standards entsprächen schon die Haltestellen an Straßenabschnitten, „die im Zuge größerer Straßenumbauprogramme in den vergangenen Jahren erneuert wurden“, sagt Kreuzer. Darunter die Horster- und Rockwoolstraße, Münsterländer oder Hunsrückstraße. „Kurzfristig umgebaut werden zudem die Haltestellen Gladbeck West Bahnhof an der Sandstraße, Bahnhof Zweckel an der Beethovenstraße, Reichenberger Straße und Gertrudstraße.“ Zudem auf der Prio-Liste erfasst wurden die Bushalte Goetheplatz, Oberhof, Marktplatz, Welheimer Straße, Hermannstraße, Hartmannshof, Fritz-Erler-Straße, Hornstraße, Gustav-Stresemann-Straße, Voßstraße, Allmannstraße, Feldhauser Straße, Am Park, Berliner Straße, Wittringer Straße, Maria-Theresien-Straße, Brauckstr/Roßheide und Mathiasstraße.
Entscheidung über neues Zielsetzung 2022
Eine Sonderrolle spielten die zentralen Bushaltestellen ZOB Oberhof und Goetheplatz. Kreuzer: „Diese sind Teil von größeren Umgestaltungsprojekten, die bekanntlich separat verfolgt werden und nicht bis 2022 fertig gestellt werden können.“
Ferner wird die Haltestelle Allmannstraße im Zuge des vollständigen Umbaus des Straßenzuges Graben-, Land-, Marienstraße barrierefrei umgebaut. „Ein vorzeitiger Umbau dieser Haltestellen ist angesichts der noch zu klärenden künftigen Straßenplanung nicht sinnvoll oder wäre bei erneutem Umbau sogar fördermittelschädlich“, so der Stadtbaurat.
Zusätzlich zu den in der Prioritätenliste genannten barrierefreien Umbauten werde immer dann ein Ausbau stattfinden, „wenn Straßenzüge umfassend umgebaut werden oder größere Erneuerungsmaßnahmen an Haltestellen stattfinden. Über die Auflegung eines nächsten Prioritätenprogramms soll in 2022, mit erkennbarem Abschluss der aktuellen Liste, entschieden werden.
„Für knapp die Hälfte der in der Prioritätenliste genannten Haltestellen ist lediglich eine geringfügige Anpassung der bestehenden Haltestellen mit taktilen Elementen erforderlich“, so der Stadtbaurat. Dies soll bis 2022 erfolgen. Für rund zehn Haltestellen ist noch ein umfassenderer Umbau erforderlich. Zur Umsetzung bereitet die Stadt Gladbeck derzeit Förderanträge vor und stimmt sich mit den zuständigen Straßenbaulastträgern ab. In voraussichtlich zwei Losen sollen diese Umbauten in den Jahren 2021 und 2022 erfolgen. Die CDU stellt in ihrer Anfrage fest, dass Nachbarkommunen mit ihrem barrierefreien Bushalt-Ausbau offenbar schon weiter vorangeschritten seien als Gladbeck: „Nach Presseberichten hat Oberhausen bereits 88 Prozent seiner Haltestellen barrierefrei. In unserer Nachbarstadt Bottrop sind es 63 und in Mülheim 57 Prozent.“
Seniorenbeiräte und Behindertenverbände waren in die Erstellung der Prioritätenliste eingebunden
Er wisse nicht, sagt Stadtbaurat Kreuzer, „nach welchen Kriterien in den Nachbarstädten die Barrierefreiheit der Haltepunkte definiert wird und inwieweit so ein Vergleich mit Gladbeck möglich ist“. Mit der Fragestellung, wie mit dieser Zielstellung des Personenbeförderungsgesetzes umgegangen werden soll, habe sich der Nahverkehrsplan des Kreises Recklinghausen intensiv auseinander gesetzt und in einem Entwicklungskonzept die Handlungsschwerpunkte festgelegt. „Neben den kreisangehörigen Kommunen und den Verkehrsbetrieben waren auch die Seniorenbeiräte und Behindertenverbände eingebunden“, sagt Kreuzer. Dabei seien auch Ausnahmen, insbesondere für schwächer frequentierte Haltestellen und diverse andere Kriterien (Wirtschaftlichkeit, bauliche Umsetzbarkeit etc.) festgelegt worden, „wie es das Personenbeförderungsgesetz auch ausdrücklich zulässt“.