Gladbeck. Eine CDU-Anfrage für den Stadtrat soll darlegen, wie viele Bushaltestellen in Gladbeck barrierefrei sind. Die Partei verweist auf Gesetzvorhaben.
Die CDU Gladbeck stellt eine Anfrage zum Thema „Barrierefreiheit von Bushaltestellen“ für die Ratssitzung am 19. Februar. Die Christdemokraten wollen sich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen und von der Verwaltung erfahren, wie viele Stationen bereits entsprechend ausgebaut sind.
Gladbeck: Teilhabe als wichtige neben Aufgabe neben dem Klimawandel
Ratsfrau Müzeyyen Dreessen begründet die Anfrage: „Neben dem Klimawandel ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben eine der wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgaben unserer Zeit.“ Die CDU-Vertreterin verweist auf gesetzliche Grundlagen, auf deren Basis Menschen mit Behinderungen die gleichen Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben haben müssen wie Menschen ohne Behinderungen – „nach Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sogar ohne fremde Hilfe“.
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Dreessen will von der Stadtverwaltung wissen: „Gibt es eine Prioritätenliste, welche Bushaltestellen demnächst als erstes in Angriff genommen werden? Werden wir bis 2022 die vollständige Barrierefreiheit der Haltestellen erreichen, wie es im PBefG gefordert wird?“
Bis zum Jahr 2022 müssen alle Bushaltestellen barrierefrei sein
Unter anderem durch die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sei das Thema verstärkt in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik gerückt. So habe der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. „Dann müssen alle Haltestellen barrierefrei sein. Davon sollen Eltern mit Kinderwagen genauso profitieren wie Senioren mit Rollatoren und (Geh-) Behinderte“, so Dreessen.
Die CDU-Vertreterin blickt auf die Situation in anderen Städten des Ruhrgebiets und zählt auf: In Oberhausen seien 88 Prozent der Haltestellen barrierefrei, in Bottrop 63 Prozent und in Mülheim 57 Prozent. Einige Kommunen hätten zu dem Thema Prioritätenlisten aufgestellt, um die Haltestellen barrierefrei auszubauen.
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Die einzelnen Elemente der Barrierefreiheit fallen nach ihrer Aussage in unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche: „Für Fahrzeuge sowie Information und Kommunikation sind meistens die ÖPNV-Aufgabenträger sowie die Verkehrsunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuständig. Für Infrastruktur sowie deren Betrieb und Unterhaltung sind es in der Regel die Kommunen.“