Nach einer Falschmeldung in den sozialen Medien informiert die Arbeitsagentur Recklinghausen über Kinderzuschlag. Wer kann ihn bekommen?

Gladbeck. In den sozialen Medien verbreitete sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat. Die Arbeitsagentur Recklinghausen unterstreicht, dass dies so nicht zutreffend ist.

Gladbeck: Der Zuschlag verringert sich individuell nach Einkommen und Vermögen

Richtig ist: „Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 1. Januar 2020 zwar aufgehoben, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.“

Der Kinderzuschlag könne, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen, so die Arbeitsagentur. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, kann einfach und schnell mit dem KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausgefunden werden. Dort kann der Kinderzuschlag auch direkt online beantragt werden.

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Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de.