Gladbeck. 32-Jähriger schlug seine Lebensgefährtin und biss ihr ein Stück des Ohres ab. Das Amtsgericht Gladbeck urteilte: ein Jahr Haft auf Bewährung.

Zur Verhandlung wurde der 32-Jährige aus der Untersuchungshaft vorgeführt, nach dem Urteil konnte er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Das Schöffengericht am Amtsgericht verurteilte den der schweren Körperverletzung Angeklagten zu einer einjährigen Haftstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit und hob den Haftbefehl auf.

Das Amtsgericht Gladbeck verhängte eine milde Strafe

Die Anklageschrift ließ ein so mildes Urteil eher nicht erwarten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, nach einer durchzechten Nacht seine schwangere Lebensgefährtin bei einem Streit zu Boden geworfen, geschlagen und getreten zu haben. Besonders brutal: Er biss ihr ein Stück des linken Ohres ab und fügte ihr weitere Bisswunden an den Handgelenken, einem Finger und an den Rippen zu. Als der gemeinsame neunjährige Sohn von dem Lärm erwachte, soll der Vater ihn aufgefordert haben, Wasser zu erhitzen, um die Mutter zu verbrühen, und ein Messer zu holen, mit dem er sie töten wolle. Als der Junge sich weigerte, soll er ihm ins Gesicht geschlagen haben. Der Neunjährige holte Nachbarn zur Hilfe, die die Polizei verständigten.

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Der Angeklagte zeigte sich sehr reumütig – auch wenn er sich nach eigenem Bekunden an kaum etwas aus jener Nacht im September vergangenen Jahres erinnern kann. Er, der ansonsten nur hin und wieder zwei oder drei Gläser Bier trinke, habe bei der Geburtstagsfeier eines Freundes eine Flasche Wodka konsumiert. Dann sei ihm übel geworden, und der Freund habe ein Taxi für ihn bestellt, mit dem er nach Hause gefahren sei. „Dann hatte ich einen Blackout.“ Seine erste Erinnerung seien die Nachbarn und die Polizei in seiner Wohnung.

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Was er seiner Lebensgefährtin angetan habe, sei ihm erst bewusst geworden, als die Polizei ihm Fotos ihres verstümmelten Ohres zeigte, und er bereue das zutiefst. Das brachte der 32-Jährige auch in einem Brief zum Ausdruck, den er seiner Freundin aus der Untersuchungshaft schrieb und in dem er eindringlich um Vergebung bat. Vor Gericht unterstrich der bisher unbescholtene Mann: „Ich habe mich benommen wie ein Monster.“

Zu seiner Familie darf der Angeklagte derzeit keinen Kontakt aufnehmen. Seine Lebensgefährtin, die kürzlich das zweite Kind geboren hat, und sein Sohn, waren als Zeugen nicht erschienen. Der Tathergang lasse sich auch ohne ihre Aussagen und trotz der Erinnerungslücken des Angeklagten gut rekonstruieren, befanden die Prozessbeteiligten.

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Der 32-jähriger Angeklagter zeigte glaubhafte Reue

Mit dem Urteil entsprach das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin und des Verteidigers. Die Aussagen des 32-Jährigen wertete das Gericht als glaubwürdig, und er sei offensichtlich selbst erschüttert über seine Taten. Die Brutalität wiege schwer, aber wegen des ungewohnten Alkoholkonsums müsse von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen werden, sagte Vorsitzender Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung.