Gladbeck. Immer mehr Menschen treten eine Kur an, darunter vor allem Mütter. Kinder bis zu zwölf Jahren dürfen mitfahren – unter gewissen Voraussetzungen.

Mit dem Kind eine Kur anzutreten, wird im Kreis Recklinghausen immer beliebter. Das meldet die AOK. So absolvierten 159 Mütter und Väter, die bei der AOK versichert sind, im vergangenen Jahr eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme mit ihrem Nachwuchs.

Das sind 17,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die meisten Eltern-Kind-Kuren werden aber von Müttern in Anspruch genommen. Wie eine aktuelle Auswertung der AOK Nordwest zeigt, wurden diese Kuren im vorigen Jahr ausschließlich von Müttern durchgeführt.

Individuelle Behandlungsangebote sollen den Betroffenen helfen

„Wenn Mütter oder Väter gesundheitliche Beschwerden haben und umfassende ärztliche und therapeutische Betreuung benötigen, kann eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme sinnvoll sein. Mit individuellen Behandlungsangeboten wird den Betroffenen geholfen, gesund zu werden und neue Kraft für den Alltag zu tanken“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Kinder können bis zum Alter von zwölf Jahren mitfahren – wenn sie selbst krank sind, die Trennung nicht zumutbar ist oder die Betreuung zu Hause nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

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Bundesweit gibt es rund 200 Einrichtungen, die individuelle Kur-Angebote vorhalten. Eine davon ist die AOK-Nordseeklinik auf Amrum. Darin können Mütter oder Väter drei Wochen etwas für ihre Gesundheit tun. Dazu gehören eine medizinische und psychologische Betreuung, aber auch medizinische Bäder, Wärme- und Kälteanwendungen, Krankengymnastik, Atemgymnastik oder Rückenschule bis hin zu Gesprächskreisen und Entspannungstrainings.

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Die Kinder werden während der Anwendungen betreut

Während Mütter oder Väter ihre Anwendungen und Therapien in Ruhe in Anspruch nehmen, werden die Kinder im Kindergarten betreut. Für Schulkinder sind spezielle Unterrichtseinheiten möglich. Außerdem gibt es besondere Gesundheitsangebote für Kinder, die an Asthma oder Neurodermitis leiden.

Wenn der Arzt eine Kur verordnet, können sich Väter oder Mütter an ihre Krankenkasse wenden, um einen Kurantrag zu stellen. Pro Kalendertag beträgt die Eigenbeteiligung zehn Euro. Berufstätige müssen für die Kur keinen Urlaub nehmen. Die Bewilligung der Kur gilt wie eine Krankschreibung. Neben den gesetzlichen Krankenkassen ist auch die Deutsche Rentenversicherung für die Bewilligung einer entsprechenden stationären Reha-Maßnahme Ansprechpartner. Auch dann können Kinder mit aufgenommen werden.

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