Gelsenkirchen-Horst. 56-Jähriger klagte vor Gericht. Er muss als KKEL-Mitarbeiter Weisungen vom St. Augustinus EDV-Chef folgen. Zwei Abmahnungen unwirksam.

Hans-Dieter H. seit 12 Jahren im St. Josef-Hospital der Katholischen Kliniken Emscher-Lippe (KKEL) in Horst beschäftigt, fühlt sich gemobbt, zu unrecht abgemahnt und in seiner Position degradiert. Der 56-Jährige ist stellvertretender Leiter der EDV-Abteilung. Durch die Übernahme von KKEL durch die St. Augustinus GmbH wurde ihm der dortige EDV-Leiter vor die Nase gesetzt. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht wies die 2. Kammer in fast allen Punkten zurück.

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Auch wenn die Stellenbeschreibung für seine Tätigkeit eine verantwortungsvolle Position deutlich macht, muss der Kläger den Weisungen des EDV-Leiters der Augustinus GmbH folgen. Auch am geplanten Umzug seiner Abteilung in die Muttergesellschaft muss er mitwirken. Die Wertigkeit seiner Tätigkeit wie auch die Hierarchie habe sich nicht geändert, erklärte Verwaltungsdirektorin Anette Schwarz vor Gericht.

Nicht über Umzug der Abteilung informiert

Hans-Dieter H. ging davon aus, dass der neue Chef als Vertreter eines anderen Unternehmens nicht weisungsberechtigt sein könne. Die St. Augustinus GmbH ist Hauptgesellschafter der KKEL. Der 56-Jährige beklagt, weder über den geplanten Umzug seiner Abteilung noch über andere organisatorische Abläufe informiert zu werden. Er fühle sich von Informationsketten abgeschnitten, eine Netzwerk- und Systemverwaltung sei ihm nicht mehr möglich.

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Auch wenn die Verwaltungsdirektorin betont, wie sehr man die Hilfe und die Unterstützung des Klägers benötige, wird vor Gericht deutlich, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter offensichtlich Steine in den Weg legen wollte. So muss dieser zwei Abmahnungen zurücknehmen, die sich kaum begründen lassen. In einem Fall hatte eine Mitarbeiterin eine Karikatur im Zimmer des Klägers aufgehängt, die einen urinierenden Frosch zeigt. Über Monate wurde die Karikatur nicht beanstandet. Die zweite Abmahnung erfolgte, weil sich Hans-Dieter H. angeblich nicht rechtzeitig krank gemeldet hatte. Er versicherte vor Gericht, an dem Morgen einige Male angerufen zu haben. Erreicht habe er niemanden.

St. Augustinus will Zusammenarbeit fortsetzen

Aus einer E-Mail, die vom Anwalt der Beklagten an die Unternehmensleitung geschickt worden war, könnte man durchaus eine Taktik ablesen, mit der der Kläger bearbeitet werden sollte. Wir können fristlos kündigen oder zwei Monate abwarten, ob er sich nicht mürbe kochen lässt, heißt es in der internen Mail. Sie wurde im Gerichtssaal zwar öffentlich, kann aber wegen des Anwaltsgeheimnisses nicht als Beweismittel vor Gericht gewertet werden.

Das Gericht hatte den Parteien empfohlen, sich zusammenzusetzen und eine Regelung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sein könnten. An einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses habe die St. Augustinus GmbH kein Interesse, versicherte die Verwaltungsdirektorin. „Wir wollen die Zusammenarbeit mit gutem Miteinander fortsetzen und eine konstruktive Ebene finden“, meinte Anette Schwarz. Hans-Dieter H. geht nach wie vor davon aus, dass sein Arbeitgeber ihn loswerden wolle und sein Arbeitsplatz schon bald nicht mehr benötigt werde. Er legte Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts ein.