Gladbeck. Laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen könnte die Steag mit dem Bau der Windenergieanlage beginnen. Aber die Klage der Stadt ist noch anhängig.
In die juristische Auseinandersetzung um das von der Steag AG geplante Windrad auf der Mottbruchhalde kommt Bewegung. Nach einem vorläufigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in Eilverfahren privater Kläger, der dessen Einwände zurückweist, kann das Steag-Unternehmen „Gladbeck Wind GmbH“ mit dem Bau beginnen. Die Steag wird davon allerdings zunächst keinen Gebrauch machen und das Hauptverfahren abwarten, in dem die Stadt gegen die Windradgenehmigung des Kreises klagt. „Wir dürften bauen, warten aber noch ab“, so Steag-Sprecher Markus Hennes zur WAZ.
Die Stadt sieht in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts einstweilen keine Weichenstellung, was ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht anbelangt. „Wir haben keine Bedenken, das dieser Beschluss des Gerichts unser Verfahren präjudiziert“, so Peter Breßer-Barnebeck, Kommunikationschef der Stadtverwaltung. Der Prozess, den die Stadt angestrengt habe, richte sich nicht wie die privaten Klagen gegen die „sofortige Vollstreckung“ der Baugenehmigung, sondern gegen die „sehr starke Einschränkung“ städtischer Rechte bei der Baugenehmigung.
Urteil im Hauptverfahren der Stadt lässt noch auf sich warten
Dieses Hauptverfahren der Stadt gegen den Kreis sei inzwischen voll im Gange, so Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter und Sprecher des Gerichts. Die Beteiligten hätten ihre Positionen und Argumente ausgetauscht. Ein Urteil sei allerdings nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten, so Thewes, der anmerkte, dass der jetzt erfolgte Beschluss in den Eilverfahren „ein Fingerzeig sein kann“.
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Laut Bürgerforum Gladbeck, das die Eilverfahren der privaten Kläger unterstützte, trage der Beschluss des Verwaltungsgerichts „den Belangen der Anwohner nicht in angemessener Weise Rechnung“. Daher, so Bürgerforums-Sprecher Matthias Raith in einer Mitteilung, haben Mitglieder des Bürgerforum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Die Beschwerde werde ebenso im Eilverfahren bearbeitet, bestätigte Jörg Sanders, Vorsitzender Richter und Sprecher des OVG. Allerdings werde das Oberverwaltungsgericht nicht grundsätzlich neu urteilen, sondern nur gerügte Teile des Beschlusses neu beurteilen.
Standsicherheitsnachweis wird noch nachgereicht
Dass der „Standsicherheitsnachweis“ für das Windrad von der Steag noch nicht bei den Baubehörden vorliegt, was das Bürgerforum, aber auch sie Stadtverwaltung beanstanden, stimme, so Steag-Sprecher Hennes. „Die werden nachgereicht, sobald der Baubeschluss gefasst wird.“ Das sei rechtlich zulässig und so mit dem Kreis Recklinghausen vereinbart – was die Kreisverwaltung auf WAZ-Nachfrage bestätigte. Das Nachreichen des Standsicherheitsnachweises sei eine Bedingung der Baugenehmigung.
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Eine Meldung von voraussichtlichen Erträgen durch die geplante Windkraftanlage sei nicht unbedingt, wie vom Bürgerforum behauptet, bei der Strombörse zu melden, sondern nur, wenn man sie dort verkaufen möchte, nicht aber, wenn die Erträge an Direktverkäufer gehen. Die notwendige Meldung an das „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur sei allerdings Anfang März 2019 erfolgt, heißt es.