Gladbeck. Flüchtlinge fürchten bei ihrer Rückkehr in die Heimat um ihr Leben, so eine ev. Theologin. Grund: Sie sind vom Islam zum Christentum konvertiert.

Weil sie vom Islam zum Christentum übergetreten seien, fürchteten viele Flüchtlinge vor allem aus dem Iran bei einer Rückkehr in ihre frühere Heimat um ihr Leben. Das berichtete die Gladbeckerin Pfarrerin i.R. Reile Hildebrandt-Junge-Wentrup vor der Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten.

In einem deutschen Asylverfahren gerate ihre Anerkennung aus Glaubensgründen bisweilen zum Glücksspiel, so die emeritierte Theologin. Sie engagiert sich auch in ihrem Ruhestand ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit und kann auf eine jahrzehntelange Erfahrung in dieser Arbeit zurückblicken. In den Gemeinden des Kirchenkreises hätten sich in den vergangenen Jahren rund 200 muslimische Flüchtlinge taufen lassen.

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„Mehrheitlich kommen sie aus dem Iran und dem Irak, einige aus Afghanistan“, weiß die Pfarrerin. Es seien oft junge Menschen, die in ihrer Heimat bereits Kontakt zu Christen hatten, die sich in Hauskirchen treffen. „Diese Hauskirchen wurden von den Behörden vor Ort ausgehoben, die Verantwortlichen festgenommen, die anderen wurden gewarnt, dass die Polizei nach ihnen sucht.“ Diese Menschen seien dann geflüchtet, weil sie wussten, dass in ihren Ländern der Abfall vom Islam mit dem Tod bestraft werde.

„Nach ausführlicher Vorbereitung und Unterricht werden sie dann in unseren Gemeinden getauft, wohl wissend, dass damit kein Bleiberecht verbunden ist“, so Hildebrandt-Junge-Wentrup. Ihre Anerkennung als Asylbewerber durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei bis vor wenigen Jahren meistens gegeben, „jetzt verzeichnen wir eine steigende Zahl von abgelehnten Asylanträgen von Getauften. Der Grund: vermeintliche Unglaubwürdigkeit.“

Reile Hildebrandt-Junge-Wentrup kritisiert „groteske Glaubensprüfungen seitens der Behörden“

Einzelne Entscheider beim Bamf entschieden, was glaubwürdig und nicht glaubwürdig sei. Die Gladbecker Seelsorgerin berichtete von Verfahren mit Getauften, in denen es teils groteske „Glaubensprüfungen“ seitens der Behörden gebe. Diese hätten zwar die Ernsthaftigkeit der Konversion zu prüfen, aber mancher Ablehnungsbescheid zeige, dass der Charakter der Taufe als Sakrament verkannt werde. Ebenso die Tatsache, dass der taufende Pfarrer selbstverständlich sorgfältig geprüft habe, wie ernst es der betreffenden Person damit sei.

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Der Glaube dürfe nicht auf die Aneignung von Wissen reduziert werden. „Unsere Kirche hat in ihren Beschlüssen immer wieder darauf hingewiesen, dass in Glaubensfragen die Kirche zuständig ist und nicht der Staat“, unterstrich die Theologin. Sie sagt: „Diese Grundsatzposition verletzt zurzeit unser Staat. Die Menschen, die in den christlichen Glauben hineinwachsen, werden diskriminiert und die Gemeinden, die ihnen Heimat bieten, ebenfalls.“