Gladbeck. Der Löscheinsatz kostete über 10.000 Euro. Aber die Aufwendungen können nur dem Brandstifter in Rechnung gestellt werden, der noch unbekannt ist.
Die Stadt bleibt zunächst auf den Kosten für den Brandeinsatz in der Bauruine Erlenkrug am 5. Juli sitzen. Die Kosten für den Einsatz, die bei exakt 10.856,32 Euro liegen, könnten nicht dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden, heißt es in einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine entsprechende Anfrage der CDU.
Hintergrund ist, dass nach dem „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“ nur der Verursacher eines Brandes, also der Brandstifter, für die Kosten gerade stehen muss, nicht der Eigentümer einer betroffenen Immobilie. Dass es sich um Brandstiftung handelt, war nach Ermittlungen der Polizei bereits Ende Juli klar. Allerdings konnte man bislang nicht dem Brandstifter auf die Spur kommen. Werde dieser noch ermittelt, werde die Stadt ihm allerdings noch die Rechnung zustellen, heißt es auf Nachfrage der WAZ.
Für die Lagerung der Tannen und Autoreifen war keine Genehmigung notwendig
Die Stadt betont in der Antwort auf die CDU-Anfrage, dass für die Lagerung der in Brand geratenen Tannen, Autos und Autoreifen, die im Hof des Erlenkrugs lagerten, keine Genehmigung notwendig gewesen sei. Die Verwaltung erläutert weiter, dass sie bereits im März 2019 von Anliegern darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass im Hof der Bauruine alte Tannen lagerten. Daraufhin habe man zuständigkeitshalber die Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises informiert, die ihrerseits den Eigentümer zur Entsorgung aufforderte. Die Frist sei nach Antragstellung durch diesen verlängert worden.
Auch interessant
Nach dem Feuer sei der Besitzer nach einem Ortstermin aufgefordert worden, die Brandreste zu entsorgen. Was, wie regelmäßige Kontrollbesuche ergeben hätten, bislang nicht geschehen sei. Aktuell, so heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung, sei gegen den Eigentümer eine Ordnungsverfügung unter Androhung eines Zwangsgeldes erlassen worden, die Brandlasten zu entfernen. Unterdessen sei das Verfahren für ein Sanierungsgebot an den Eigentümer angelaufen, so die Stadt zur WAZ. Im September hatte die Verwaltung darüber informiert, ein solches Gebot aussprechen zu wollen.
Auch interessant