Gladbeck. Die Brandermittler der Kriminalpolizei sind zum eindeutigen Ergebnis gekommen: Das Feuer im Hof der Bauruine Erlenkrug wurde vorsätzlich gelegt.

Das Feuer an der Bauruine Erlenkrug in Gladbeck ist vorsätzlich gelegt worden. Das ist das Ergebnis der Untersuchungen der Brandermittler der Kriminalpolizei. Am Freitag, 5. Juli, hatten mehrere hundert illegal im Hof der Schrottimmobilie gelagerte Tannenbäume und sechs Fahrzeuge innerhalb von Minuten in Flammen gestanden. Die Feuerwehr löste Vollalarm aus, um das dicht bebaute Gebiet in Mitte-Ost vor einem übergreifen der Flammen auf andere Häuser zu schützen.

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„Aufgrund des Untersuchungsergebnisses an der Brandstelle gehen unsere Experten davon aus, dass das Feuer an dort gelagerten Tannenbäumen vorsätzlich entzündet worden ist“, so Polizeisprecher Andreas Lesch auf Anfrage. Es sei zwar auch möglich, dass sich trockenes Geäst – etwa durch die Brennglaswirkung einer Glasscherbe bei starker Sonneneinstrahlung – entzünden könne, das werde für den Brand am Erlenkrug aber ausgeschlossen.

Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren ist möglich

Die Kriminalpolizei ermittele so gegen Unbekannt wegen des Verdachtes der Brandstiftung. Nach Paragraf 306 des Strafgesetzbuches wird dieses Delikt mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.

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Vertreter der städtischen Bauordnung und der Feuerwehr hatten am 18. Juli die Brandstelle und das Gebäude inspiziert. Gravierende Gebäudeschäden wurden nicht festgestellt, aber weitere im Keller der Bauruine gelagerte Tannenbäume entdeckt. Laut Angaben des Immobilienbesitzers hat er die zahlreichen Bäume nach dem Weihnachtsbaumgeschäft erworben, um diese zu Holzpellets zu verarbeiten. Eine gefährliche Brandlast, die schleunigst beseitigt werden muss.

Stadt prüft weiterhin die rechtliche Möglichkeit eines Abrissgebotes

Unabhängig von dieser amtlichen Anordnung prüft die Stadt weiterhin die rechtlichen Möglichkeiten, den Eigentümer zu einer Sanierung oder sogar zu einem Abriss der seit etwa zehn Jahren leerstehenden Bauruine zu zwingen. Mit der Causa Erlenkrug müsste sich dann auch der Rat der Stadt als zuständiges Beschlussgremium beschäftigen.