Gladbeck. Baubeginn, Ausgleichsfläche, Verkehrsführung, Lieferverkehr: Die SPD hat einige Fragen zum neuen Baumarkt. Nun gibt es Antworten aus dem Rathaus.

Nach sechs Jahren Planungsphase rückt der Baubeginn für den Neubau des Stewes-Hagebaumarktes am Krusenkamp langsam näher. Doch wann geht es genau los, wie werden die Zuwege sein, und wie erreicht der Lieferverkehr das Gelände? Diese und weitere Fragen in Sachen Baumarkt-Neubau hat die SPD-Ratsfraktion an Bürgermeister Ulrich Roland gerichtet. Die Antworten liegen nun vor.

Einen verbindlichen Termin für den Baubeginn gibt es noch nicht

Ein verbindlicher Termin für den Baustart, heißt es aus dem Rathaus, könne derzeit noch nicht benannt werden. Den Bauantrag habe die Firma Stewes bereits eingereicht. Mit der Erteilung der Baugenehmigung können in ein bis zwei Monaten gerechnet werden. Stewes, so Roland weiter, habe erklärt, dann auch zeitnah bauen zu wollen.

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Kunden, die mit dem Auto kommen, werden den Baumarkt „über einen neuen, durch eine Lichtsignalanlage gesteuerten Knoten“ zur Konrad-Adenauer-Allee erreichen. Dazu wird eine zusätzliche Linksabbiegerspur aus Richtung Buer kommend angelegt. Der Lieferverkehr soll den neuen Baumarkt über den Krusenkamp anfahren. Das allerdings nur aus östlicher Richtung, von der Buersche Straße aus kommend.

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Poller oder Schranken sollen verhindern, dass zwischen Krusenkamp und Konrad-Adenauer-Allee Schleichverkehre entstehen. Das, so der Bürgermeister weiter, sei vertraglich geregelt worden. Im Bereich des Baumarktes wird zudem auf der Konrad-Adenauer-Allee Tempo 50 gelten.

Als Ausgleichsfläche wir der Außenbereich vom Kotten Nie aufgewertet

Als Ausgleichsfläche für den Sportplatz am Krusenkamp soll die gesamte Grünfläche am Kotten Nie an der Bülser Straße aufgewertet werden. Geplant sind unter anderem eine Komplettsanierung des Bolzplatzes, ein erweiterter Fitnessbereich, ein Spielbereich sowie ein ökologischer Bereich mit Streuobst- und Wildblumenwiese.

Und noch ein Punkt: „Das gesamte Bebauungsplanverfahren wurde umfassend gutachterlich begleitet.“ Dazu habe auch die Ermittlung und Bewertung der Gewerbelärmimmissionen gehört. Beim Verkehrslärm komme man zudem durch die neue Verkehrsführung zu einer „geringfügigen Verbesserung der Lärmwerte“ gegenüber der jetzigen Situation.