Gladbeck. . Polizeisprecher Andreas Wilming-Weber stellt klar: „Fahrradfahrer müssen nicht absteigen.“ Doch wer schiebt, genießt den Vorrang des Fußgängers.
Eine WAZ-Leserin machte jüngst an der Riesener-Halle folgende Beobachtung: „Die Schüler stiegen am Zebrastreifen vom Fahrrad ab und schoben es. Wow, das habe ich ewig nicht gesehen!“ Vor allem nicht von Erwachsenen, wie die Gladbeckerin bemerkt, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will. Ein besonders großes Gefahrenpotenzial sieht sie an Kreisverkehren. Das Gros der Drahtesel-Nutzer würde über den Fußgängerüberweg, wie es offiziell heißt, rasen. Dabei müssten Radfahrer doch auf dem Zebrastreifen absteigen. Oder?
Straßenverkehrsordnung regelt die Nutzung
Andreas Wilming-Weber sagt: „Die Rechtslage ist unübersichtlich.“ Der Leiter der Polizeipressestelle in der Behörde Recklinghausen verweist auf den Paragrafen 26 der Straßenverkehrsordnung, in der die Nutzung von Fußgängerüberwegen geregelt ist. „Da steht, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang haben gegenüber Autofahrern“, erklärt Andreas Wilming-Weber. Laut Rechtsprechung gelten Verkehrsteilnehmer, die ihr Fahrrad schieben, als Fußgänger – und genießen als solche Vorrang. Aber sobald ein Pedalritter auf dem Zebrastreifen fährt, ändert sich die Lage. „Er muss sich im Klaren sein, dass er nicht den Vorrang eines Fußgängers hat“, betont der Polizeisprecher.
Bei einem Unfall muss die Schuldfrage geklärt werden
Grundsätzlich dürfe ein Drahtesel-Nutzer dort fahren – er muss nicht absteigen. „Ein Verbot lässt sich aus dem Paragrafen 26 nicht ableiten“, sagt Wilming-Weber. Sollte es zu einem Unfall, beispielsweise zu einem Zusammenstoß von Autofahrer und Radler kommen, „muss die Schuldfrage intensiv rechtlich geprüft werden.“
Polizei hat das Problem im Blick und klärt auf
Viele Fahrradfahrer seien vielleicht zu bequem, um abzusteigen, oder kennen einfach nicht die rechtliche Situation. Wilming-Weber: „Dieses Problem haben wir überall in unserem Zuständigkeitsbereich.“ Deswegen zeige die Polizei Präsenz, insbesondere an Unfallschwerpunkten: „Wir halten zum Beispiel Fahrradfahrer an und weisen auf die Straßenverkehrsordnung hin. Es geht ja um die Gesundheit von Radlern.“