Gladbeck. Die Zusammenarbeit der Werkfeuerwehr und der Feuerwehr der Stadt wird von der ungefährlichen Geruchsbelästigung bis zum Katastrophenfall geregelt.
Die Zusammenarbeit der Werkfeuerwehr des Chemiewerks Ineos Phenol und der Feuerwehr der Stadt Gladbeck bei einem Störfall auf dem Produktionsgelände ist jetzt auch schriftlich geregelt. Bürgermeister Ulrich Roland und Ineos-Geschäftsführer Benie Marotz unterzeichneten am Donnerstagmittag eine entsprechende Vereinbarung.
Grundlage ist das novellierte Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes, das vorschreibt, dass zwischen der Stadt als dem Träger des Brandschutzes und der Werkfeuerwehr schriftliche Vereinbarungen über die Zusammenarbeit für den Einsatzfall zu treffen sind.
Zusammenarbeit seit Jahrzehnten gute Praxis
Damit sei jetzt schriftlich fixiert, „was seit Jahrzehnten bereits gute Praxis in der Kooperation der Feuerwehren ist“, so Bürgermeister Roland. „Denn unsere Werkfeuerwehr informiert die Feuerwehr der Stadt bereits selbst dann schon, wenn über der Anlage nur eine Rauchwolke für die Nachbarschaft zu sehen ist, von der aber keinerlei Gefahr ausgeht“, ergänzt Benie Marotz.
Dies geschieht auf Grundlage der Störfallverordnung mit vier Meldestufen und entsprechenden Gefahrenabwehrplänen und Notfallmaßnahmen: D1, z.B. das beschriebene Rauchwölkchen, also ein Ereignis, das keine Auswirkungen außerhalb der Werkgrenze und auf das Grundwasser hat. D2, Ereignisse bei denen Auswirklungen und Belastungen des Grundwassers außerhalb der Werkgrenzen nicht auszuschließen sind. D3, wenn Gefährdungen außerhalb der Werkgrenzen gegeben oder wahrscheinlich sind und D4 bei einem schweren D3- oder Katastrophenfall.