Gladbeck. . Ein privater Kitaträger in Essen hat die Impflicht jetzt eingeführt. Eine Kommune könnte das gar nicht, sagt Pressesprechein Christiane Schmidt.
Eine Kita, die für einige Tage schließen muss, weil Masern oder Mumps grassieren, das möchte wirklich niemand. Eine Kita-Betreiberin mit fünf Einrichtungen in Essen will da künftig komplett auf Nummer sicher gehen: Sie hat eine Impfplicht für alle neu angemeldeten Kinder eingeführt.
„Als privater Träger kann man vielleicht so vorgehen“, sagt Christian Schmidt, Pressesprecherin der Stadtverwaltung in Gladbeck. Bei kommunalen Kindertageseinrichtungen sehe das allerdings schon ganz anders aus. „Wir würden uns da rechtlich auch auf recht dünnes Eis begeben, schließlich gibt es in Deutschland keine Impflicht“, so Schmidt.
Es gibt nicht so viele Impfgegner in der Stadt
Eine Notwendigkeit für einen solchen Schritt gebe es darüber hinaus in der Stadt aber auch nicht, so Schmidt. In den städtischen Kitas sei man bislang aber auch noch nicht mit einer Vielzahl von vehementen Impfgegnern unter den Eltern konfrontiert gewesen.
Bei der Anmeldung würde lediglich das U-Heft (Kinderuntersuchungsheft) eingesehen, in der die erfolgte Impfberatung vermerkt sein muss.
„Die meisten Eltern lassen ihre Kinder aber auch impfen“, erklärt die Stadtsprecherin. In den wenigen Fällen, in denen das einmal nicht der Fall ist, würden die Erzieherinnen das Gespräch mit den Eltern suchen. „Das gilt vor allem für die Fälle, wo die Tetanus-Impfung fehlt, die wir als einen wichtigen Schutz ansehen.“
„Wir halten uns da genau an die gesetzlichen Vorgaben“
Ärzte-Verband fordert Impfpflicht
Anders als beispielsweise in Frankreich oder Italien gibt es in Deutschland keine Impfpflicht für Masern und Co.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert allerdings schon seit Jahren eine Impfpflicht ein. Nur so ließen sich Krankheiten wie Masern und Röteln wirklich ausrotten, so das Argument.
Ganz ähnlich sieht das auch Bernd Lösken vom Kita-Zweckverband im Bistum Essen. Der Zweckverband ist auch für die neun katholischen Kindertageseinrichtungen in Gladbeck zuständig. „Wir halten uns da ganz genau an die gesetzlichen Vorgaben“, erklärt der Gebietsleiter. Eine Impflicht auszusprechen, wie jetzt in Essen geschehen, sieht auch Lösken als eher problematisch an.
Beim Bistum halte man sich genau an das, was durch das Kinderbildungsgesetz (Kibiz) und das Infektionsschutzgesetzt (IFSG) vorgegeben werde: Eltern müssten beider Anmeldung ihrer Kinder in einer katholischen Kita das U-Heft und die da notierte Impfberatung vorweisen.
Nicht geimpfte Kinder stellen ein größeres Risiko dar als geimpfte
Ist ein Kind nicht geimpft, sei das kein Grund es nicht aufzunehmen. Allerdings, so Bernd Lösken, sei es in den Einrichtungen des Zweckverbandes bislang auch noch nicht zu Problemen, verursacht durch eine zunehmende Impfmüdigkeit, gekommen. Für ihn persönlich stellt ein nicht geimpftes Kind jedoch schon ein größes Risiko dar als die Jungen und Mädchen, die einen Schutz gegen Masern, Röteln und Mumps aufweisen: „Meine Kinder habe ich natürlich impfen lassen.“