Gladbeck.. . Die Zugausfälle der vergangenen Wochen haben Fahrgäste und VRR geärgert. Der VRR fordert nun einen Notfallplan und die Entschädigung der Kunden.

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat bei einem Krisengespräch die Nordwestbahn aufgrund der anhaltenden Qualitätsprobleme abgemahnt.

„Seit Wochen kommt es auf den von dem Eisenbahnverkehrsunternehmen betriebenen Nahverkehrslinien im Emscher-Münsterland-Netz und im Niers-Rhein-Emscher-Netz zu Zugausfällen und einer Häufung weiterer Verstöße gegen die vertraglich festgelegten Leistungen“, begründet der VRR sein Vorgehen. Betroffen waren und sind u. a. die RB 44 („Der Dorstener“), die am Bahnhof Gladbeck-Ost hält, und der RE 14 („Der Borkener“) mit Haltestellen in Gladbeck-West und Zweckel.

Personalmangel und Koordinierungsmängel seien Grund für die Beschwerden

Der VRR hat nach eigenem Bekunden in den zurückliegenden Wochen massiv und kontinuierlich auf seinen Vertragspartner eingewirkt und die kurzfristige Erstellung und Umsetzung eines Notfallplans eingefordert. Die Nordwestbahn habe die Betriebsstabilität und damit die Betriebsqualität allerdings nicht verbessern können. Es habe massive Fahrgastbeschwerden gegeben. Nach Ansicht des VRR resultieren die Ausfälle aus dem Personalmangel und Koordinierungsmängeln bei Werkstattleistungen in Verbindung mit dem laufenden Betrieb.

Mit der Abmahnung ist das Management der NordWestBahn aufgefordert worden, einen neutralen, externen Berater zu beauftragen, der das Unternehmen dabei unterstützen soll, betriebliche Schwachstellen zu identifizieren und Lösungsansätze bzw. Maßnahmen zu finden. VRR-Vorstandssprecher Ronald R. F. Lünser bezeichnete die Abmahnung als „logischen ersten Schritt“ und kündigte an, weitere Sanktionen zu prüfen. Man werde zudem regelmäßig Gespräche mit der Geschäftsführung der NordWestBahn führen, „um nachzuvollziehen, wie wirkungsvoll die Maßnahmen des Managements zur Verbesserung der betrieblichen Stabilität und Qualität sind“.

Fahrgäste sollen eine Entschädigung erhalten

Der VRR fordert die NordWestBahn außerdem auf, den betroffenen Fahrgästen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Gleichzeitig belegt der VRR die NordWestBahn für jede einzelne nicht vertragsgerecht erbrachte Zugfahrt weiterhin mit Sanktionen, „die für das Unternehmen empfindliche finanzielle Einbußen bedeuten“.