Gladbeck. Die Stadt hat den Streifendienst personell verstärkt. Die WAZ berichtet in loser Folge über die Einsatzgebiete und Befugnisse der Mitarbeiter.
Der Kommunale Ordnungsdienst ist für Bürgermeister Ulrich Roland Chefsache – und aktuell personell verstärkt worden. Ein neunter Kollege soll Anfang 2019 hinzukommen, zudem wird dem Rat vorgeschlagen, die Einstellung einer zehnten Kraft zu befürworten. Dass der Wunsch nach mehr Ordnungspräsenz in den Stadtteilen zugenommen hat, stellt auch Gregor Wirgs fest. Zum Auftakt der WAZ-Serie erklärt der Leiter des Ordnungsamtes, welche Aufgaben und Rechte die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) haben. Denn, was viele Bürger sicher nicht wissen, die Befugnisse sind ähnlich weitgehend wie die eines Polizeibeamten.
„Aufgabe der Ordnungsbehörde ist generell, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in Gladbeck abzuwehren“, so Wirgs. „In
Gladbeck leben auf 36 Quadratkilometern rund 77.000 Menschen, also etwa 2000 pro Quadratkilometer. Damit zählen wir in NRW zu den Städten mit der höchsten Einwohnerdichte, was dementsprechend auch zu vielen Konflikten führen kann“. Der Kommunale Ordnungsdienst sei personell aufgestockt worden, „weil wir in den jetzt auch auf die Abendstunden und das Wochenende ausgeweiteten Einsatzschichten eine ausreichende personelle Bereitschaft garantieren möchten“.
Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger hat sich erhöht
Objektiv, auf Grundlage der Polizeistatistik, gehöre Gladbeck zu den sichersten Städten im Kreisgebiet, „das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger ist aber ein ganz anderes“. Seitdem sich die Polizei mit ihren Wachen aus der Fläche zurückgezogen habe, nehme der Wunsch nach
Die schnelle Eingreiftruppe des Ordnungsamtes
Der KOD ist die schnelle Eingreiftruppe des Ordnungsamtes. Zu den Aufgaben zählen auch Dienste bei Stadtfesten, Überprüfungen von Sondernutzungen.
Außerdem die Schulwegsicherung, die Kontrolle nicht zugelassener, abgemeldeter Fahrzeuge sowie Innenstadtstreifen in Uniform und in Zivil.
stärkerer Polizeipräsenz in den Stadtteilen zu. Dies habe sicher auch mit einer zunehmend anonymeren Nachbarschaft und so fehlender Sozialkontrolle zu tun. „Wir versuchen das Sicherheitsbedürfnis durch mehr Präsenz des KOD zu stärken“, so Wirgs. Außerdem biete die neu eingeführte Hotline ( Tel. 99 28 88) die Möglichkeit, schnell Kontakt zum Ordnungsamt aufzunehmen. Wobei sich die Meldungen im Vergleich zu den Vorjahren generell „mehr als verdoppelt haben“.
Die Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde und den Bezirksbeamten sei hervorragend, „das äußert sich ja auch in den Doppelstreifen, die in Kooperation durchgeführt werden“. Man dürfe den KOD aber nicht als Polizeiersatz sehen, da die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörde freilich weitergehend seien, auch wenn das Ordnungsbehördengesetz des Landes den Ordnungsbehörden Teile der Polizeigewalt zuordne.
Personen dürfen auch mit Handschellen festgehalten werden
Wirgs: „Der KOD ist so zum Beispiel befugt, die Personalien festzustellen. Er darf bei Sicherheitsbedenken auch Personen, deren Taschen oder Fahrzeuge durchsuchen.“ Platzverweise könnten ausgesprochen, Verwarnungsgeld verhängt, Personen festgehalten und, wenn nötig, Zwang (Handschellen) angewendet werden. KOD-Beamte würden ja auch bei Abschiebemaßnahmen der Ausländerbehörde begleitend eingesetzt.
Das Hauptgeschäft befasse sich aber mit gemeldeten Parkverstößen, vermüllten Ecken, Vandalismus oder Ruhestörungen. „Bei allen Einsätzen sind die Kollegen angehalten, stets auch mit der gebotenen Strenge zu handeln, hierbei natürlich aber das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren“, so Gregor Wirgs. Denn der KOD handele ja nicht willkürlich repressiv, „sondern um die für alle geltende Ordnung aufrechtzuhalten und Gefahren vom Bürger abzuwenden“.