Gladbeck. Akute Missstände können jetzt unter direkter Telefondurchwahl gemeldet werden. Auch am Samstag sind die KOD-Mitarbeiter bis spätabends erreichbar

Die Melde-App, mit der Gladbecker der Stadtverwaltung Missstände oder Ordnungswidrigkeiten in ihrem Umfeld melden können, hat sich längst „eingebürgert“, wird zunehmend genutzt. Allein 250 Falschparker auf Radwegen oder Behindertenparkplätzen werden pro Jahr gemeldet. Mit einer neuen Hotline zum Kommunalen Ordnungsdienst bietet die Verwaltung nun eine weitere direkte Möglichkeit an, Vandalismus, Verschmutzung oder Lärmbelästigung, schnell melden zu können.

Damit setzt Bürgermeister Roland auch sein Versprechen um, dass auf Bürgerbeschwerden noch zeitnaher reagiert werden soll. Ab Freitag, 2. November, ist der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) so künftig auch zu Zeiten außerhalb der normalen Dienstzeiten unter der Durchwahl 99-28 88 erreichbar. Wer auf aktuelle Missstände beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten hinweisen möchte, kann den KOD unter dieser Nummer von montags bis donnerstags 7.30 bis 20 Uhr, freitags von 7.30 bis 22.30 Uhr und samstags von 16.30 bis 22.30 Uhr erreichen. Diese Zeiten gelten für die Herbst- und Wintermonate. Ab April wird der Sommerdienstplan mit geänderten Zeiten gelten, die den Bürgern noch rechtzeitig bekannt gegeben werden.

In Gefahrensituationen Polizei oder Feuerwehr alarmieren

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass in festgestellten Gefahrensituationen, die ein dringendes, unverzügliches Eingreifen erfordern, weiterhin die Polizei unter der Notrufnummer 110 oder die Feuerwehr unter 112 zu alarmieren sind. Denn

Bald sind neun Mitarbeiter für die Bürger im Einsatz

Seit Anfang 2006 verrichtet der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) im Stadtgebiet Außendienst für die Gladbecker Bürgerinnen und Bürger.

Der KOD wurde zunächst mit drei Kräften eingerichtet, 2008 auf sechs aufgestockt. Seit dem 1. Oktober 2018 sind acht KOD-Mitarbeiter beschäftigt, eine weiteren Stelle ist vorgesehen.

der kommunale Ordnungsdienst übernimmt nicht die klassischen Aufgaben der Polizei. Er trägt beispielsweise keine Waffen und darf nicht in den fließenden Verkehr eingreifen.

Zu seinen Kernaufgaben zählen aber die ständige Präsenz im Stadtgebiet zur Abschreckung potentieller Störer; die schnelle Bearbeitung von eingehenden Bürgerbeschwerden über Lärm, Verschmutzung, Vandalismus, Falschparker oder anderen Ordnungswidrigkeiten; Ordnungsdienste bei Stadtfesten; die Überprüfungen von Sondernutzungen; die Schulwegsicherung; die Kontrolle nicht zugelassener, abgemeldeter Fahrzeuge oder Innenstadtstreifen und Zivilstreifen.

Ordnungsdienst darf auch Personalien feststellen

Darüber hinaus ergeben sich spezielle Aufgabeninhalte, etwa durch die Überwachung der Regelungen des Landeshundegesetzes oder städtischer Verordnungen sowie in der engen Zusammenarbeit mit der Polizei (gemeinsame Streifen, etc.). Der Kommunale Ordnungsdienst kann in seinem Aufgabengebiet Ermahnungen und Verwarnungen (mit oder ohne Verwarnungsgeld) aussprechen. Weiterhin ist er berechtigt, Platzverweise zu erteilen, zur weiteren Ermittlung von Sachverhalten kann er auch die Personalien feststellen.