Gladbeck. . In Gladbeck zahlen Anwohner im Schnitt eine vierstellige Summe, wenn ihre Straße ausgebaut wird. Klagen sind häufig, werden oft abgewiesen.
Die Rechnung kommt immer zum Schluss: Wenn die Bauarbeiter eingepackt haben, die Straße wie neu und meist schöner gestaltet ist als vorher. Dann flattert den Bürgern, die dort wohnen, der Bescheid über ihren zu zahlenden Beitrag ins Haus. In Gladbeck geht es in der Regel dabei um eine vierstellige Summe – das können 1000 aber auch 9000 Euro sein. Es hängt von Lage der Straße, Umfang der Maßnahme und Größe des Grundstücks ab. So gesehen kamen die 55 Anwohner der Horster Straße zwischen Marienstraße und Hahnenbach, die Mitte 2016 fertig wurde, ganz gut weg. Wegen der Bedeutung der Horster Straße als Hauptverkehrsstraße lag ihr zu zahlender Kostenanteil bei 30 Prozent (bei kleineren Straßen kann das bis zu 70 Prozent betragen). Dennoch wollten vier Anwohner das nicht einsehen und haben damals gegen diese Forderung Klage eingereicht.
Für Bürger besteht aufgrund eines Gesetzes eine Zahlungsverpflichtung
Das sind keine Einzelfälle. „Klagen gibt es häufiger“, sagt David Hennig, Sprecher der Stadt Gladbeck, „aber viele werden abgewiesen“. Denn es gibt in NRW eine klare Gesetzesgrundlage für die Beteiligung der Bürger an Straßenausbaukosten, und damit besteht eine Zahlungsverpflichtung.
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Das könnte sich vielleicht in naher Zukunft ändern. Die jahrelangen Bemühungen um eine Gesetzesänderung nehmen gerade wieder Fahrt auf. Der Bund der Steuerzahler hat im Sommer diesen Jahres mit einer Umfrage ermittelt, dass 90 Prozent aller Befragten eine solche Beteiligung ablehnen. Was nicht sehr verwundert.
SPD-MdL Hübner: Straßenausbaubeiträge werden häufig als ungerecht empfunden
Auch in der Landespolitik gibt es dazu Überlegungen. „Ich kann gut nachvollziehen, dass die Straßenausbaubeiträge als ungerecht empfunden werden, gerade weil sie häufig unerwartet kommen und Grundstückseigentümer schnell in finanzielle Bedrängnis bringen können“, erklärt Michael Hübner, SPD-Landtagsabgeordneter. Seine Fraktion im Landtag arbeite zurzeit an einer Gesetzesinitiative, um die Bürger in NRW von diesen Kosten zu entlasten. Allerdings sollen nicht die Kommunen in die Bresche springen, sondern das Land müsste die Lücke schließen.
Dies wäre sicher auch im Sinne der Stadt Gladbeck. Die rund 300.000 Euro, die über die Straßenausbaubeiträge jährlich gezahlt werden, müssten sonst im Haushalt vorgehalten werden. So knapp gestrickt wie er ist, wäre das problematisch. Die Folge, fürchtet Hübner, könnte sein, dass gerade für klamme Städte ein voller Ausgleich der Straßenausbaubeiträge zum Investitionshemmnis würde.
Anwohner werden vorab in Bürgerversammlungen informiert
Ganz unerwartet kommen die Zahlungsbescheide übrigens nicht. Vor Beginn jeder Straßenausbaumaßnahme werden die Pläne den Anwohnern bei Bürgerversammlungen vorgestellt und wird die Höhe der jeweiligen Kostenbeteiligung geschätzt. „Die Summe steht vorher ja nicht zu 100 Prozent fest“, erläutert Hennig. Wenn dann Jahre später – oft braucht es ja viel Zeit von der Planung bis zur fertigen Sanierung – die Zahlungsaufforderung kommt, zeigt sich mancher Anwohner dennoch überrascht. Wer die ganze Summe nicht auf einmal zahlen kann, kann sie in monatlichen Raten überweisen. Hennig: „Das ist gängige Praxis.“