Gladbeck. . Bund der Steuerzahler fordert Höchstgrenzen von 30 Prozent Beteiligung. Hauptausschuss legte prozentuale Beteiligung 2011 fest.

Schön ist sie geworden, die Horster Straße zwischen dem Kreisverkehr Marienstraße und dem Hahnenbach. Das Ausbaustück haben sich Land und Stadt einiges kosten lassen. Und auch die 55 Anwohner müssen ihren Beitrag in Euro und Cent leisten. Nach der Gemeindeordnung sind die Bürger zur Kostenbeteiligung verpflichtet, weil sie ja auch etwas davon haben wenn ihre Straße schöner wird. Die prozentuale Beteiligung variiert je nach Stadt und Straßenart. In Gladbeck kann das bis zu 70 Prozent (Anliegerstraße) ausmachen.

Diese Beteiligungskosten an Straußenausbauarbeiten findet der Bund der Steuerzahler grundsätzlich in vielen Städten in NRW zu hoch. Das gelte etwa für Bottrop, Essen und Oberhausen, wo bei Sanierungsarbeiten an einer Haupterschließungsstraße 40 Prozent fällig sind, und auch in Gladbeck, wo diese Kosten bei 50 Prozent liegen. Der Bund der Steuerzahler ermuntert die Steuerzahler dazu, den Rat ihrer Stadt aufzufordern, niedrigere Beitragssätze festzulegen. 30 Prozent, mehr sollte es nicht sein, so der Steuerzahlerbund.

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So hoch ist die Beteiligung der Anwohner am Ausbau der Horster Straße, denn für Hauptverkehrsstraßen gelten die niedrigsten Beiträge. Eigentlich kommen sie damit im Vergleich noch gut weg, aber auch hier ist es wie bei allen Straßenausbaumaßnahmen: Nicht jeder ist bereit, die geforderte Zahlung zu leisten. Stadtpressesprecher Tim Deffte „Es gibt keine Straßenbaumaßnahme ohne ein Widerspruchsverfahren.“ Aktuell klagen vier der 55 Anwohner gegen die Höhe der Kostenbeteiligung.

„Im Durchschnitt“, so Tim Deffte, „werden Hauseigentümer, beispielsweise eines Reihenhauses, mit rund 5000 Euro an den Straßenausbaukosten beteiligt.“ Bei einer Haupterschließungsstraße, z.B. Otto-Hue-Straße, wären übrigens 50 Prozent fällig, bei einer Geschäftsstraße sogar 60 Prozent.

2011 Satzungsänderung

Die Forderung des Bunds der Steuerzahler nach höchstens 30 Prozent Beteiligung dürfte in Gladbeck wenig Aussicht auf Erfolg haben. Wurden doch erst vor fünf Jahren die Beitragsgrenzen um jeweils zehn Prozent erhöht. Hauptgrund damals für die Satzungsänderung, die der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen hat: Die angespannte Haushaltslage und die notwendige Verbesserung der Einnahmesituation. Daran hat sich bis heute kaum etwas verändert.

Zudem schreibt die Gemeindeordnung (§ 77) vor. dass die Städte diesen Weg der Kostenbeteiligung der direkten Anwohner nutzen müssen, bevor sie solche Aufwendungen etwa aus generellen Steuermitteln finanzieren.