Gladbeck. . Der Kreistag hat die Erhöhung beschlossen. Betriebe sind enttäuscht. Unternehmerin: Wegen des Mindestlohns ist eine deutlichere Anhebung nötig.

Die Fahrt mit dem Taxi wird teurer. Der Kreistag hat am Montag einstimmig beschlossen, den Taxitarif für den Kreis Recklinghausen ab dem 1. August zu erhöhen.

Der Grundpreis für die Anfahrt steigt im Tagtarif um 40 Cent auf 3,50 Euro, das Kilometerentgelt um 10 Cent auf 1,90 Euro; in der Nacht um 30 Cent auf 3,70 Euro Grundtarif und um 10 Cent auf zwei Euro pro Kilometer. „Für uns ein enttäuschendes und ärgerliches Ergebnis“, sagt Dorothee Scholz vom gleichnamigen Taxiunternehmen.

14 Unternehmen im Kreis haben eine deutlicherer Erhöhung beantragt

Der Gladbecker Betrieb gehört zu den 14 Taxiunternehmen im Kreis, die zusammen eine deutlichere Erhöhung des zuletzt im Januar 2015 angehobenen Taxitarifs beantragt hatten: Die Grundgebühr sollte am Tag (6-22 Uhr) von 3,10 auf 5,20 Euro und in der Nacht (22-6 Uhr) von 3,40 auf 5,50 Euro erhöht werden.

Argument: Die Grundgebühr decke im Besonderen bei Kurzstrecken die Fixkosten nicht mehr ab. Gerade in diesem Bereich steige die Anzahl der Fahrten aufgrund der älter werdenden Gesellschaft. „Zudem hat die Einführung des Mindestlohnes für angestellte Fahrer es erschwert, kostendeckend zu fahren, was durch die zudem höheren Spritpreise und Fahrzeugkosten verschärft wird“, so Dorothee Scholz.

Sorge vor höheren Mindestlöhnen

Deutliche Sorge bereite ihr der Blick in die nahe Zukunft, „da ja im Raum steht, die Mindestlöhne im kommenden Jahr von derzeit 8,84 Euro netto (mit Sozialabgaben ca. 12 Euro) drastisch auf 12 Euro netto pro Stunde anzuheben“. Der Taxitarif hätte entsprechend deutlicher erhöht werden müssen, „damit wir damit klar kommen können. Die Entscheidung der Kreistagspolitik ist so nicht nachzuvollziehen“, sagt die Unternehmerin.

Kosten für die Fahrten

Die Kreisverwaltung argumentiert, sie habe alle Taxiunternehmen im Kreis angeschrieben.

Fazit: 20 Unternehmen unterstützten den Antrag aus den eigenen Reihen und 27 den Vorschlag der Verwaltung.

Die Taxifahrt über fünf Kilometer kostet am Tag künftig 13 Euro, zehn Kilometer 22,50 Euro und 15 Kilometer 32 Euro.

Die Taxiunternehmen gehörten wie Bus und Bahn zum öffentlichen Personennahverkehr. Scholz: „Dort werden steigende Kosten regelmäßig über erhöhte Fahrentgelte angepasst, was uns beim Taxitarif als Privatunternehmer nicht flexibel möglich ist.“ Vielmehr hätten die Krankenkassen die Ortsfahrten auf pauschal 10,30 Euro gedeckelt und einige verlangen bei Ausschreibungen, „dass Fahrten möglichst für nur ein paar Euro durchgeführt werden. Und wenn wir fragen, wie wir das gegenfinanzieren sollen, interessiert das nicht. Den Mindestlohn finden alle gut, nur an den Kosten will sich dann niemand beteiligen.“

Der Kostendruck sei im Antrag nicht nachvollziehbar dargelegt

Die Kreisverwaltung argumentierte in ihrer Beschlussvorlage, dass der Kostendruck im Antrag nicht nachvollziehbar dargelegt sei. Der VRR habe von 2016 bis 2018 seine Tarife im Schnitt um 7,1 Prozent erhöht. Der neue Taxitarif bedeute eine Durchschnittserhöhung von acht Prozent am Tag und 6,4 Prozent in der Nacht. Die IHK befürwortete im Vorfeld die vorgeschlagene Tariferhöhung, der auch die Bezirksregierung zustimmte.