GLADBECK. . Rückgang seit 2000 um mehr als 50 Prozent. Aktuell 2100 Sozialwohnungen. Im dicht besiedelten Gladbeck mangelt es auch an geeignetem Baugrund.

2100 Sozialwohnungen gibt es aktuell in Gladbeck, so der Stand vom 31. Dezember 2017. Das bedeutet, im Vergleich zum 1. Januar 2000, einen Rückgang von sage und schreibe 50,30 Prozent. Damals waren 4225 Mietwohnungen gelistet. Damit setzt sich der Trend, der bereits seit den 1980er Jahren zu beobachten ist, fort: Der soziale Wohnungsbau in Gladbeck schrumpft. Stadtsprecherin Christiane Schmidt: „Im Vergleich zu den Großstädten sind wir noch gut aufgestellt, aber zufrieden sind wir mit der Situation nicht.“ Ein Grund, dass der Soziale Wohnungsmarkt peu a peu zurückgeht: Die Belegungsbindung – also die Zeit, in der Wohnraum unter sozialen Aspekten vergeben wird – endet nach 20 bis 25 Jahren. Und das macht sich bemerkbar.

Sukzessive Verbesserungen

Sukzessive solle mit Partnern mehr Sozialer Wohnungsbau in der Stadt umgesetzt werden, so Christiane Schmidt. Partner, das bedeute in erster Linie die Gladbecker Wohnungsgesellschaft (GWG), ein städtisches Tochterunternehmen. Sie zeichnet laut Pressesprecherin auch verantwortlich für die 38 Mietwohnungen in den Baugebieten „Lindenhof“ und Breukerstraße 84, für die Förderzusagen aus dem Jahre 2016 vorliegen. Sie sind aber noch nicht bezugsfertig.

HINTERGRUND

Die soziale Wohnraumförderung hat in Deutschland eine lange Tradition, bereits in der Weimarer Republik gab’s erste Vorläufer.

Im ersten Wohnungsbaugesetz von 1950 war die soziale Wohnraumförderung fester Bestandteil der deutschen Wohnungspolitik. Ziel: die Verringerung des kriegsbedingten Wohnungsmangels in den 1950er/1960er Jahren.

„Das Fördergeld kommt von der NRW.Bank“, erklärt Schmidt. Doch mit Geld allein ist es nicht getan. Bauland muss her. Da habe es die Stadt schwer. „Gladbeck ist eine der am dichtesten besiedelten Städte in ganz Deutschland.“

26 weitere Wohnungen geplant

Der Soziale Wohnungsbau soll Menschen, denen wenig Geld zur Verfügung steht, bezahlbaren Wohnraum bieten. Die jährliche Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt ist festgelegt auf 18 430 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt auf 22 210 Euro. „Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5100 Euro“, so Schmidt. Bei Kindern steige der Satz um den Zuschlag von 660 Euro. Auch die Wohnungsgröße ist festgelegt. Als angemessene Fläche ist beispielsweise für Alleinstehende eine Fläche von bis zu 50 Qua­dratmetern (oder ein Raum) vorgesehen, für Zwei-Personen-Haushalte sind es bis zu 65 Quadratmeter (zwei Räume). Blick in die Zukunft: Laut Förderzusagen aus dem vergangenen Jahr werden weitere 26 Mietwohnungen realisiert. Sie entstehen in den Baugebieten Wilhelmstraße 27 und Bodenbacher Straße 10.