Gladbeck. Nach den Sondierungen wird die Baufläche im Prinzip als kampfmittelfrei eingestuft. Ein auffälliges Signal bereitet aber noch Grund zur Sorge
. Eigentlich sieht es gut aus im Bereich des Baugeländes auf der Fläche des ehemaligen Karstadt-Hertie-Baus vor dem Rathaus. Umfangreich und nicht ohne Komplikationen war der Boden nach dem Abriss durch Spezialbohrungen im Vorjahr auf Blindgänger aus dem II-Weltkrieg sondiert worden. Das Areal gilt im Prinzip demnach als kampfmittelfrei – bis auf einen Verdachtsbereich in Richtung Rathaus und Sparkasse. „An einem Bohransatzpunkt hat sich ein auffälliges geomagnetisches Signal ergeben, das einem Bombenblindgänger ähnlich ist“, so Dr. Henner Sandhäger, Dezernent für Kampfmitteldetektion der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg.
Dem Ordnungsamt der Stadt gemeldet
Das ist nicht ungewöhnlich und kann sich wie auf der Baustelle am Barbara-Hospital als harmlos erweisen, wo es zwei dieser Verdachtsbereiche gab. Auf der Baufläche am Rathaus waren die Bereiche bis auf etwa acht Meter Tiefe sondiert worden, wo die Bohrpfähle mit hoher Energie punktuell eingebracht werden sollen, um die Bodenplatten der Neubauten sicher zu gründen. Sandhäger: .„Wir haben das auffällige Signal, wie im Ablauf üblich, dem Ordnungsamt der Stadt Gladbeck gemeldet.“
Danach folgte die Einbeziehung des Bauherren zur Klärung der Signalursache, ob nach der Aktenlage etwa Altbestand wie Einbauten im Untergrund oder Kabelleitungen bekannt sind. Sandhäger: „Wenn das nicht eindeutig zu klären ist, dann beantragt die Ordnungsbehörde die weitere Prüfung durch den Kampfmittelräumdienst.“ Klartext: Der Untergrund wird aufgegraben, um festzustellen, ob ein Blindgänger das Signal auslöst.
Bombenverdacht soll diesen Monat geklärt werden
Der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Gladbeck, Gregor Wirgs, hofft, den Verdacht noch diesen Monat klären zu können, „wir stehen im Kontakt mit dem Bauträger, um die Prüfung durch den Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung zu veranlassen“. Wird danach der gesamte untersuchte Bereich als unbedenklich frei gegeben, können die Bautätigkeiten beginnen.
Stoßen die Kampfmittelräumer indes auf einen Blindgänger, bedeutet dies einen erheblichen Aufwand für das Ordnungsamt. Wirgs: „Je nach Größe einer Fliegerbombe wird für die Entschärfung die Evakuierung umliegender Gebäude in einem Radius von 250 bis zu 500 Metern vorgeschrieben.“ Davon wären auch Rathaus, Sparkasse und die Fußgängerzone im Stadtkern betroffen.
Sollte die Vorplanung möglich sein, würde eine Entschärfung wohl am Wochenende stattfinden. Dies ist allerdings nicht bei allen Bombentypen möglich. Gregor Wirgs: „Je nach Beschaffenheit und Zustand des Zünders am freigelegten Blindgänger, muss im Einzelfall zeitnah reagiert werden.“
Stadt hat Zugriff auf landesweites Infosystem
Erst 1999 sind die alliierten Luftbildbestände den deutschen Behörden zur Verfügung gestellt worden. Das sind Aufnahmen vor und nach Bombenangriffen auch auf Ruhrgebietsstädte, so dass mögliche Blindgänger auf den Fotos festgestellt werden können.
Bei einem Bauvorhaben wird grundsätzlich via Antrag bei der Ordnungsbehörde geprüft, ob der Untergrund kampfmittelfrei ist. Der zuständige Sachbearbeiter kann dazu mittlerweile computergestützt auf das landesweite „Kommunale Informationssystem über die Kampfmittelbelastung“, kurz KISKab, zugreifen. Im Prinzip eine Stadtkarte, auf der bereits untersuchte Bereiche gelb unterlegt dargestellt sind. Bekannte Blindgängerverdachtspunkte sind rot gekennzeichnet.
Untersuchte Bereiche sind auf Computer-Karte zu sehen
Besteht zum Baugebiet noch keine klare Datenlage, wird bei der Bezirksregierung ein Antrag zur Luftbildauswertung gestellt. Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs: „Das Ergebnis erhalten wir innerhalb weniger Tage, mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.“
Wird festgestellt, dass das Baugebiet in einem Bombenabwurfgebiet liegt, „geben wir dem Bauträger in der Regel immer die weitere Untersuchung des Bodens durch den Kampfmittelräumdienst vor“, so Wirgs. Die Kosten für Luftbildauswertung, Bodensondierung und gegebenenfalls Blindgängerentschärfung trägt das Land im Rahmen der öffentlichen Gefahrenabwehr. Der Grundstückseigner ist lediglich für die Herrichtung des Grundstückes im Zuge der Kampfmittelsondierung (z.B. Abtrag des Bodens bis auf das ehemalige Weltkriegsniveau) zuständig.