Gladbeck. . Müllentsorgung, Straßenreinigung, Abwasser. Für einige städtische Dienstleistungen muss man mehr bezahlen. Fast immer geht es um Centbeträge.

Mit dem neuen Jahr gibt es einige Veränderungen bei Gebühren und Beiträgen, die der Rat der Stadt in seiner Sitzung im Dezember beschlossen hat. Oft sind es Cent-Beträge, um die sich Abgaben erhöhen oder in einigen wenigen Fällen auch geringfügig verringern.

Der Grund: Der Gebührenhaushalt der Stadt muss stets ausgeglichen sein. Wurden in den Vorjahren Überschüsse erwirtschaftet, werden die zum Teil zum Ausgleich genutzt.

Straßenreinigung

Hierbei ändert sich für Anwohner der meisten Gladbecker Straßen so gut wie nichts, die Gebühr für die Straßenreinigung pro Frontmeter eines Grundstücks sinkt sogar um einen Cent – von 3,45 auf 3,44 Euro. Aufs Jahr gerechnet macht die Gebühr für ein Beispiel-Grundstück mit zwölf Metern Front ab jetzt 41,28 Euro aus, 2017 waren es noch 41,40 Euro.

Für Anwohner der Innenstadt allerdings wird’s teurer, sie zahlen ab jetzt 7,24 Euro statt, wie zuvor, 6,98 Euro. Ursache ist die aufwändigere Reinigung des Innenstadtbereichs.

Abfallgebühren

Zwar steigen die Gesamtkosten der Stadt 2018 voraussichtlich um 2,75 Prozent (228 000 Euro) wegen steigender Personal- und Logistikkosten, allerdings wurden 2015 und 2016 auch mehr Gebühren eingenommen, als dann tatsächlich benötigt wurden.

Ein Teil dieser Überdeckung kommt nun wieder dem Abfallgebührenhaushalt zugute, so dass der Bedarf leicht, um 0,60 Prozent, sinkt. Demnach zahlen Bürger nun für eine 60-Liter-Abfalltonne bei 14-tägiger Leerung 82,79 Euro statt wie bisher 83,42 Euro; für einen 1100-Liter-Abfallcontainer bei wöchentlicher Leerung (ohne Rabatt) bis zu 3 038,91 Euro statt wie bisher 3070,19 Euro. Und die meist genutzte 80-Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung kostet ab diesem Jahr 229,25 Euro statt 231,39 Euro.

Abwasser

Im Vergleich mit anderen Kommunen liegt Gladbeck bei den Entwässerungsgebühren mit einem durchschnittlichen Jahresbetrag von 630,20 Euro unter dem Landesdurchschnitt von 724,17 Euro, bei den Kreisstädten im guten Mittelfeld – hier zahlen die Dattelner Bürger mit 731,90 Euro am meisten. Auch 2018 ändert sich die Gebühr nur geringfügig: Für Schmutzwasser zahlen die Bürger je Kubikmeter vier Cent mehr, der Betrag steigt von 2,54 Euro auf 2,58 Euro. Sechs Cent mehr sind es für Niederschlagswasser, da steigt der Preis je Quadratmeter bebaute, befestigte Grundstückfläche von bisher 94 Cent auf 1,00 Euro. Die Durchschnittsbelastung eines Vier-Personen-Haushalts steigt um 1,32 Euro pro Monat.

Hauptursache für die Steigerungen sind erhöhte Beiträge und Umlagen an die Emschergenossenschaft. Gladbeck zahlt wie andere Kommunen für den Umbau des Emschersystems mit. Mittlerweile macht dies mit 7,8 Millionen Euro 53 Prozent des Gesamtgebührenbedarfs in diesem Bereich aus. Auch die Erneuerung und Erweiterung des Kanalsystems verursacht Kostensteigerungen.

Friedhofkosten

Der Bau der neuen Trauerhalle auf dem Friedhof Mitte war notwendig, hat aber auch Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt und damit auf die Bestattungskosten. Ein Mehrbedarf von knapp neun Prozent muss durch Gebühren gedeckt werden.

Der Bau der neuen Trauerhalle auf dem Friedhof Mitte hat Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt: Bestattungen werden teurer.
Der Bau der neuen Trauerhalle auf dem Friedhof Mitte hat Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt: Bestattungen werden teurer. © Alexa Kuszlik

Daher kostet nun beispielsweise eine Erdbestattung 511 Euro statt bisher 494 Euro, die Gebühr für eine Urnenbeisetzung steigt von 65 auf 67 Euro. Bei einem Reihengrab steigt die Gebühr von 1132 Euro auf 1254 Euro, ein Urnengrab kostet 817 Euro statt wie bisher 759 Euro. Günstiger wird allerdings ein Gemeinschaftsgrab, hier sinkt die Gebühr von 1810 Euro auf 1460 Euro.

Nutzung öffentliche Flächen

Bei den Gebühren für die Nutzung öffentlicher Straßen für u. a. Gastronomie, Bauarbeiten oder Werbezwecke geht es nicht um die Deckung des Gebührenhaushalts, sondern hier kann die Stadt Einnahmen erzielen, um den Haushalt zu konsolidieren. Daher war im Jahre 2012 beim Beschluss für die Haushaltssanierung eine jährliche Erhöhung von vier Prozent beschlossen worden. Für 2018 wird somit eine Mehreinnahme von 7200 Euro erwartet. Gebühren erhöhen sich etwa für das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Monat von 4,62 auf 4,80 Euro je Quadratmeter. Das Aufstellen von Plakatwänden und Werbetafeln kostet monatlich künftig 7,57 Euro statt bisher 7,28 Euro.

Musikschule

Auch eine geringfügige Erhöhung der Beiträge für die Angebote der Musikschule soll zur Haushaltssanierung beitragen, die Verwaltung erhofft sich Mehreinnahmen von rund 14 500 Euro. Im Schnitt steigen Beiträge um 50 Cent, so kostet der Instrumental-/Gesangsunterricht in der Gruppe monatlich 23 Euro statt 22,50 Euro. Der Beitrag für Einzelunterricht steigt von 72 auf 74 Euro monatlich, das Ausleihen von Instrumenten kostet 8,50 Euro statt wie bisher acht Euro.

Während der Rat den meisten Erhöhungen fast einstimmig zustimmte, gab es für die Erhöhung der Gebühren für die Musikschule zwölf Gegenstimmen, u. a. von der CDU und der Linken.

>>> Weniger Aufnahmen auswärtiger Schüler

Auch das ändert sich im neuen Jahr: Ab dem Schuljahr 2018/19 werden weniger Schüler aus den Nachbarstädten, insbesondere aus Gelsenkirchen und Bottrop, Chancen auf einen Platz an einer Gladbecker weiterführenden Schule haben. Dies hat der Rat der Stadt so beschlossen, um vorrangig die Versorgung der hiesigen Kinder sicher zu stellen.

Denn seit Jahren gibt es eine relativ hohe Zahl von auswärtigen Schülern an Gladbecker Schulen, deren Kapazitäten aufgrund der demografischen Entwicklung jedoch begrenzt sind.

So besuchten 914 auswärtige Schüler im Schuljahr 2016/17 eine weiterführende Schule in Gladbeck. Von diesen sogenannten Einpendlern kamen 527 aus Gelsenkirchen, 352 aus Bottrop. Im Gegensatz dazu waren es nur 695 Gladbecker Schüler, die als Auspendler eine auswärtige Schule besuchten. Im Schuljahr 2017/18 verringerte sich die Zahl der Einpendler auf 839.

Allerdings kann auswärtigen Schülern nach § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW der Schulbesuch in einer anderen Stadt nicht generell verweigert werden, sondern nur, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt und der auswärtige Schüler in seiner Heimatstadt ein vergleichbares Angebot hat. Das gilt sowohl für Hauptschule, Realschule und Gymnasium als auch für Gesamtschulen.