Gladbeck. . Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs Gladbeck recherchieren, um Verursacher von wilden Müllhalden ausfindig zu machen. Bußgelder werden fällig.
- Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs Gladbeck recherchieren, um Müllsünder ausfindig zu machen
- Fehlbefüllte Abfalltonnen lässt der ZBG mit einem Hinweis samt Info-Adresse stehen
- Veurrsucher von Abfallablagerungen müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie entdeckt werden
Ausgewiesene Mülldetektive, die Abfallbehälter auf ihren Inhalt kontrollieren, hat der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) nicht eingestellt. Aber, so Brigitte Köhler: „Meine Kollegen und ich haben immer ein Auge auf wilde Müllkippen und herumstehende Säcke.“ Insofern, so die ZBG-Sprecherin, „sind wir alle Mülldetektive“.
Müllsäcke an Glascontainern
Schließlich recherchieren die Mitarbeiter, um herauszufinden, wer nun wieder bergeweise Bauschutt, Elektrogeräte und Gerümpel in Waldstücke gekarrt hat. Auch an Altglasstationen türmen sich häufig vollgestopfte Beutel mit Unrat. Köhler: „Die Leute denken sich wohl, da kommt eh jemand, um die Container zu leeren; dann kann er ja auch meine Abfallsäcke mitnehmen.“
Allerdings suche das ZBG-Team nach Hinweisen zum Verursacher wilder Müllkippen: „Wir fragen durchaus auch Anwohner.“
Brigitte Köhler sagt: „Die Kollegen wühlen nicht in den Behältern, aber nach 20, 30 Jahren Berufserfahrung kennen sie ihre Tonnen.“ Ist eine ungewöhnlich schwer, heben die ZBG-Mitarbeiter auch schon mal einen Deckel. Und wenn sich darunter beispielsweise Schutt, Steine und Farbeimer befinden, dann wird ein Flyer angepappt: „Ihre Tonne ist fehlbefüllt, deswegen wurde sie nicht abgeholt.“
Für weitere Informationen möge sich der Betreffende an die Abfallberatung wenden. „Aber die wenigsten Leute rufen an, denn sie wissen ja, was sie getan haben“, erzählt Köhler. „Fehlbefüllte“ Behälter, wie es so schön im Amtsdeutschen heißt, würden nicht geahndet.
20 bis 5000 Euro Strafe
Anders sehe es hingegen aus, wenn es um größere Abfallablagerungen – beispielsweise an besagten Glascontainern – gehe, denn Umweltverschmutzung ist kein Kavaliersdelikt. Lässt sich der Verursacher ausfindig machen, „leiten wir grundsätzlich ein Bußgeldverfahren ein“. Köhler: „20 bis 5000 Euro Strafe sind realistisch.“
Verschärfend wirke es sich zum Beispiel aus, wenn jemand Wiederholungstäter sei. Diese Bußgeldverfahren bearbeite der Kreis Recklinghausen, 45 seien es im vergangenen Jahr gewesen. „In diesem Jahr haben wir schon 32 Fälle an den Kreis Recklinghausen weitergeleitet“, berichtet die ZBG-Sprecherin. Ganz selten, so ihre Erfahrung, landen die Verfahren vor Gericht.
Kostenlose Abfallannahme
Was Menschen antreibt, in Nacht- und Nebelaktionen defekte Kühlschränke, ausrangierte Autoreifen & Co. in Wälder und an abgelegene Stellen zu schleppen, ist Brigitte Köhler ein Rätsel. Schließlich nehme der ZBG alle sperrigen Abfälle aus Haushalten, Elektrogeräte von der Waschmaschine bis zur Zahnbürste und Sperrmüll kostenlos an. Bequemer gehe es doch nicht . . .