GLADBECK. . Passanten und Geschäftsleute ärgern sich über Autos in der Gladbecker Fußgängerzone. Ohne Genehmigung dürften viele dort nicht unterwegs sein.
- Passanten und Geschäftsleute ärgern sich über den regen Autoverkehr in der Fußgängerzone
- Ohne Genehmigungen, die die Stadtverwaltung erteilt, herrscht hier jedoch Fahrverbot
- Polizei kontrolliert nach eigenen Angaben regelmäßig und stellt keine Besonderheiten fest
Es ist und bleibt offenbar ein Dauerärgernis für Passanten: Fahrzeuge, die zu allen erdenklichen Zeiten durch die Fußgängerzone fahren. WAZ-Leser, aber auch Geschäftsleute, berichten beispielsweise von motorisierten Zeitgenossen, die bis zum Imbiss auf der Hochstraße vorfahren, und von anderen, die auf der Goethestraße bis zum Blumenladen rollen. Ja, dürfen die das denn?
Erlaubnis für Lieferfahrzeuge
„Nur wenn eine Berechtigung vorliegt“, sagt Stadtsprecherin Christiane Schmidt. Solch eine Erlaubnis haben beispielsweise Lieferfahrzeuge. Sie dürfen auf der Hochstraße und Horster Straße zum Anliefern bis 9 Uhr fahren, in anderen Bereichen, beispielsweise auf dem Goetheplatz, bis 11 Uhr.
Ausnahmegenehmigungen können Handwerker bekommen. 90 Euro koste für sie ein Parkausweis. Christiane Schmidt erklärt: „Er ist allgemein für den Regierungsbezirk Münster bestimmt. Die Nutzung der Fußgängerzone kann für zehn Euro mitbeantragt werden.“ Diese Berechtigung könne allerdings nur für spezielle Gewerke ausgestellt werden. Sondergenehmigungen kann die Stadtverwaltung bei Umzügen ausstellen.
Taxiunternehmen können Erlaubnis kaufen
Taxiunternehmen bekommen grünes Licht, wenn sie eine auf drei Jahre ausgestellte Berechtigung haben: Sie kostet 45 Euro pro Fahrzeug. „Taxen dürfen in die Fußgängerzone einfahren, wenn sie gehbeeinträchtigte Fahrgäste abholen“, so Schmidt. Sonst nicht, auch nicht, um eine Strecke abzukürzen. Freie Fahrt haben auch Krankentransporte und Pflegedienste.
In Wahlkampfzeiten oder bei Vorbereitungen zu Feiern, wie zum Appeltatenfest, seien zudem Fahrzeuge in der Fußgängerzone unterwegs: zur Montage von Info-Ständen oder einer Bühne: „Die Genehmigung zur Durchfahrt ist dann Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis und kostet nichts.“
Verwarngelder bei Verstößen
Politessen und Kommunaler Ordnungsdienst kontrollieren, ob Fahrer außerhalb der Fußgängerzone halten. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird mit 30 Euro zur Kasse gebeten. „Das Einfahren können wir nicht ahnden, da der fließende Verkehr Sache der Polizei ist.“ Deren Sprecher in Recklinghausen, Michael Franz, sagt: „Die Kollegen kontrollieren immer wieder zu unterschiedlichen Zeiten.“ Bei Verstößen werde ein Verwarngeld von 15 Euro erhoben. Wer jemanden gefährde, habe 70 Euro zu zahlen und bekomme einen Punkt in Flensburg. Aber: „Unserem Empfinden nach gibt es hier in Gladbeck keine besonderen Auffälligkeiten.“