Gladbeck. Nach Sturmschäden und Bürgerprotesten soll die Baumschutzsatzung geändert werden, das Fällen geschützter Bäume in Ausnahmen genehmigt werden.
- Der SPD Ortsverein Zweckel setzt sich nach dem Sturm Ludger für die protestierenden Bürger ein
- Das Fällen geschützter Bäume soll in kontrollierten Ausnahmen in der Baumschutzsatzung genehmigt werden
- Von vielen alten Bäumen waren im Stadtnorden Äste abgebrochen und richteten Zerstörungen an
Nach den starken Sturmschäden durch Tief Ludger im Stadtnorden und den Protesten von Anwohnern fordert jetzt der SPD-Ortsverein Zweckel eine Ergänzung der städtischen Baumschutzsatzung.
„Zweckel ist nach den letzten drei sogenannten Jahrhundert-Regenereignissen am Donnerstag vergangener Woche erneut schwer getroffen worden. Aufgrund der aktuellen und wahrscheinlich zukünftig zu erwartenden Häufung von Starkwindereignissen setzt sich der SPD-Ortsverein Zweckel für eine Diskussion ein, die Baumschutzsatzung zu ergänzen,“ so Vorsitzender Norbert Dyhringer.
Ausnahmegenehmigung in der Baumschutzsatzung
Im Interesse der Zweckeler habe man deshalb über die SPD-Ratsfraktion die Stadtverwaltung um Prüfung gebeten, ob eine Änderung der Baumschutzsatzung in Paragraf sechs sinnvoll sein könne, der Ausnahmen und Befreiungen zu dem Fällverbot festlegt.
Die SPD schlägt vor, den Unterpunkt 6c zu erweitern. Dieser lässt bereits eine Ausnahmegenehmigung zu, „wenn „von dem geschützten Baum Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert, die nicht gegenwärtig sind, ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können“. Hier schlägt die SPD Zweckel die Ergänzung vor, „insbesondere wenn bei einem kranken oder gesunden Baum das Abbrechen des Baumes oder von Ästen bei Sturm drohen und dadurch Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert eintreten können“.
Kontrollierte Fällungen ermöglichen
Die Zweckeler Hauseigentümer wollten keinen Kahlschlag im Stadtgebiet, so Dyhringer, „aber doch eine berechtigte Möglichkeit erhalten, begründet Gefahren im wahrsten Sinne des Wortes beschneiden zu dürfen.“ Man suche deshalb nach einer konstruktiven Lösung. Es gehe nicht darum, die bewährte Baumschutzsatzung abzuschaffen, „es müssen aber kontrollierte Fällungen möglich werden, wenn die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet ist“, unterstreicht Norbert Dyhringer.