Gladbeck. Die Kündigungen sind jetzt bei den elf Frauen eingegangen, die von der Schließung der Geburtshilfe am St. Barbara-Hospital betroffen sind
- Die Geschäftsführung bietet den Betroffenen eine Weiterbeschäftigung als Pflegehelferin an
- Die Degradierung um vier Entgeltgruppen bedeutet eine Verdiensteinbuße von rund 40 Prozent
- Ein Sozialplan für die meist gut 30 Jahre bei der KKEL beschäftigten Frauen ist nicht vorgesehen
Jetzt haben es die Hebammen des St. Barbara-Hospitals schwarz auf weiß. Bei ihnen sind die Kündigungsschreiben der Geschäftsführung der Katholischen Kliniken Emscher-Lippe (KKEL) eingegangen. Das Arbeitsverhältnis endet demnach mit halbjähriger Kündigungsfrist am 30. Juni 2017, wobei die Freistellung zum Job sofort nach Schließung der Geburtshilfe zum Jahresende erfolgt. Mit dem Schreiben wird zugleich angeboten, zu geänderten Arbeitsbedingungen weiter im Unternehmen beschäftigt zu werden, allerdings mit deutlichen finanziellen Einbußen: herabgestuft zur Pflegehelferin, mit etwa 1400 Euro weniger Verdienst im Vergleich zur bisherigen Hebammentätigkeit. Eine Offerte, die alle elf Hebammen ablehnen und gegen die sie klagen werden.
Entscheidung bis zum Jahresende
„Dieses Angebot ist völlig indiskutabel und wird von den Hebammen als Unverschämtheit empfunden“, sagt Rechtsanwalt Martin Löbbecke, der die Hebammen arbeitsrechtlich vertritt. Bis zum Jahresende habe die KKEL den Hebammen eingeräumt, sich zu entscheiden, die Änderungskündigung anzunehmen. Zugleich unterbreite die KKEL das Angebot, wer bis Jahresende bereit sei, aus dem Betrieb auszuscheiden, dem werde eine Abfindung gezahlt in einer Höhe, die dem bisherigen Einkommen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2017 entspreche.
„Das Schreiben der Rechtsvertreter der Geschäftsführung enthält den süffisanten Hinweis, dass nach vorliegenden Informationen ja erfreulicherweise in verschiedenen nahegelegenen Kliniken dringend Hebammen gesucht werden und es so möglich sei, dass alle Hebammen zum 1. Januar 2017 neue Arbeitsplätze finden“, so Löbbecke. Das hätten die Hebammen auch als Provokation empfunden, „die nun alle gegen die Änderungskündigung und auf Weiterbeschäftigung klagen“, so der Fachanwalt.
Keine übliche Abfindungszahlung
Die sofort angebotene Abfindung sei ja im Prinzip keine, „weil diese ja nichts anderes als das Gehalt ist, was ihnen bis Ablauf der Kündigungsfrist ja eh zusteht“. Wie ein kirchlicher Träger, „der sich die nicht gewinnorientierte Nächstenliebe in seine Satzung geschrieben hat, so mit Mitarbeiterinnen umgeht, von denen fast alle gut 30 Jahre im Unternehmen tätig sind, ist für mich nicht nachvollziehbar“, so Löbbecke. In jedem normalen Wirtschaftsunternehmen ähnlicher Größe sei es übliche Praxis, „dass mindestens ein halbes Monatsbrutto pro Jahr Betriebszugehörigkeit als Abfindung gezahlt wird“. Und von einem Sozialplan für die Frauen, zumeist im Alter jenseits der 50, „ist bei den Katholischen Kliniken gar keine Rede“.