Gladbeck. . Viele Hundebesitzer wissen gar nicht, dass die Wiese am Ehrenmal keine Freilauffläche ist. Hier die genauen Regelungen und Zuständigkeiten.
- Im städtischen Flyer zum Thema „Leinenzwang“ taucht die Wiese am Ehrenmal nicht auf
- Der Grund: Große Teile der Flächen in Wittringen fallen in die Zuständigkeit vom Landesforstamt
- Das Einhalten der Leinenpflicht kontrolliert dort seit 2012 deshalb auch das Forstamt
Die Wiese am Ehrenmal im Wittringer Wald ist beliebt bei Hundehaltern, die ihre Vierbeiner dort gern frei laufen lassen. die Freifläche sogar als „Hundewiese“ verstehen.
Den meisten ist wahrscheinlich überhaupt nicht bewusst, dass sie verbotswidrig handeln, denn im städtischen Flyer zum Thema „Leinenzwang“ ist zwar die Spielwiese am Schloss, nicht aber die Grünfläche hinter dem Ehrenmal aufgeführt. Und auch in der Grafik, in der die Verwaltung verdeutlicht, wo Hunde im Wittringer Wald an der Leine geführt werden müssen, taucht diese Wiese nicht auf.
Vor einigen Tagen wurden Hundebesitzer zur Kasse gebeten
Deshalb waren Erstaunen und Unverständnis groß, als nach den Beobachtungen eines WAZ-Lesers Hundebesitzer vor einigen Tagen zur Kasse gebeten wurden, weil ihre Vierbeiner auf dieser Grünfläche herumtollten.
„Städtische Mitarbeiter haben an diesem Tag keine Verwarnungsgelder in Wittringen verhängt“, erklärte Christiane Schmidt von der Pressestelle auf WAZ-Anfrage.
Auf der Wiese hinter dem Ehrenmal seien Ordnungsamtsmitarbeiter ohnehin nie im Einsatz.
Für große Teile Wittringens ist das Landesforstamt zuständig
Sie falle, wie der größte Teil des Wittringer Waldes, in die Zuständigkeit des Landesforstamtes. Diese Behörde habe festgelegt, dass Hunde in den Wäldern auf den Wegen wieder frei laufen dürfen, abseits der Wege aber angeleint sein müssen – also auch auf den Wiesen. Die Einhaltung dieser Vorschrift, die nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster seit dem Jahr 2012 gilt, werde deshalb vom Forstamt, nicht von der Stadt, kontrolliert.
Die Stadtverwaltung habe darüber hinaus Leinenzwang für die Marathonbahn, den Bereich am und um Schloss Wittringen und eben für die Spielwiese am Schloss angeordnet, die in ihre Zuständigkeit fallen. Dort würden Verstöße deshalb auch von städtischen Mitarbeitern geahndet.
Es wird über Hinweistafeln für die Wiesen nachgedacht
Etwas verwirrend seien diese Regelungen in der Tat, räumt Christiane Schmidt ein. Stadtverwaltung und Landesforstamt dächten derzeit darüber nach, an den Wiesen Hinweistafeln aufzustellen, damit jeder sofort erkennt, dass Hunde auf den Grünflächen an der Leine gehalten werden müssen.
Und bei der städtischen Ordnungsbehörde denke man auch darüber nach, den Flyer für Hundehalter mit den Regelungen zur Leinenpflicht zu überarbeiten und die Grafik, die bisher nur die Bereiche darstellt, auf denen die Stadt Leinenzwang angeordnet hat, um die Bereiche zu ergänzen, für die das Landesforstamt zuständig ist.