Gladbeck. Die Verwaltung plant nun doch, die Kastrationspflicht einzuführen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll über eine Satzungsänderung entscheiden.
- Schon seit Jahren fordern Tierschutzverein und Hegering die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen
- Damit soll die unkontrollierte Vermehrung vor allem von verwilderten Haustieren eingedämmt werden
- Der Gladbecker Tierschutzverein soll mehr Geld für seine Kastrations-Aktionen bekommen
Freigang soll es in Gladbeck künftig nur noch für kastrierte Katzen geben. So steht es in der Vorlage, über die der Haupt- und Finanzausschuss am kommenden Montag abstimmen wird. Was der Tierschutzverein (ausnahmsweise im Einklang mit der Kreisjägerschaft) schon seit Jahren fordert, will die Verwaltung damit nun auch umsetzen.
Demnach dürfen Katzen, die älter sind als fünf Monate, nur noch frei herumlaufen, wenn sie kastriert und vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind. Halter sollen verpflichtet werden, ihre Katzen bei einer überregional tätigen Tierschutzorganisation eintragen zu lassen, zum Beispiel im Tasso-Register oder beim Deutschen Tierschutzbund. So können entlaufene Katzen ihren Besitzern zugeordnet und leichter von verwilderten Artgenossen unterschieden werden.
Vor zwei Jahren Entscheidung gegen Kastrationspflicht
Noch vor zwei Jahren hatte der Haupt- und Finanzausschuss sich gegen eine offizielle Lösung entschieden. Es gebe keine Gefahrenlage, sagte damals Ordnungsdezernentin Nina Frense. Nun will die Stadt aber doch dem Beispiel von Städten wie Recklinghausen, Marl, Datteln und Oer-Erkenschwick folgen – und das, obwohl das Kreisveterinäramt im November vergangenen Jahres attestierte, es gebe keine Veranlassung für eine Katzenschutzverordnung.
Doch die Argumente der Befürworter wogen wohl schwerer. Frense und Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs führten in den vergangenen Monaten viele Gespräche. Der Tierschutzverein berichtete von seinen ausdauernden Versuchen, die Vermehrung der verwilderten Hauskatzen zu stoppen.
Tierschützer lassen verwilderte Katzen kastrieren
Rund 100 Männchen und Weibchen lässt der Verein pro Jahr auf eigene Kosten kastrieren – doch das reicht längst nicht aus. Die Tierschützer wiesen auch noch einmal darauf hin, dass in den Katzenkolonien Krankheiten grassieren, die Menschen und anderen Tieren gefährlich werden könnten.
Für das Ordnungsamt sind damit zwei Punkte der „abstrakten Gefahrenlage“ erfüllt, die für Einführung einer Kastrationspflicht vonnöten sind: Die gesundheitliche Gefährdung des Menschen und seiner Haustiere sowie die „moralische und hygienische Belastung der Bevölkerung“ – nicht zuletzt durch die Exkremente von Katzen in Gärten und Sandkästen, wo Kinder spielen.
Jagende Katzen könnten Artenvielfalt bedrohen
Der Hegering habe im Gespräch das Argument des Artenschutzes angeführt, heißt es in der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss. Wie der Naturschutzbund machen die Jäger jagende Katzen für die sinkende Zahl von Singvögeln mitverantwortlich. Darauf weist auch das Landesumweltministerium hin.
Für den Tierschutzverein Gladbeck bedeutet die Entscheidung einen Etappensieg in seinem Kampf gegen das Katzenelend. „Wir sind froh, dass wir so hartnäckig geblieben sind“, sagt die Vereinsvorsitzende Tanja Zimmer. Die Zusammenarbeit mit der Stadt habe sich durch die Gespräche positiv entwickelt. Laut Vorlage soll der Verein künftig mehr Geld von der Stadt bekommen.
Sie will ihren „freiwilligen Zuschuss“ um 2500 auf 6000 Euro erhöhen, „und somit auch einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung der Katzenpopulation“ leisten.